Stallpflicht für alle im Kreisgebiet
Am Phönixsee wurde eine tote Ente positiv auf die Geflügelinfluenza (H5N8) getestet. Zum Schutz der Nutzgeflügelbestände vor dem durch Wildvögel eingeschleppten Virus ordnete die Veterinärbehörde des Kreises Unna deshalb am gestrigen Mittwoch die Stallpflicht für alle Nutzgeflügelbestände im Kreisgebiet an.
Die Stallpflicht war bereits vor einigen Tagen für die Bestände in Fröndenberg/Ruhr, für Werne und – nach einer auf das Virus positiv getesteten toten Ente im Hengsteysee in Hagen – auch für Schwerte angeordnet worden.
Unabhängig von der nun weiter ausgedehnten Stallpflicht gelten seit rund zwei Wochen Sicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelbetriebe – egal wie groß der Tierbestand ist. So dürfen z.B. Unbefugte die Ställe nicht mehr betreten. Darüber hinaus verboten sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen.
Außerdem sind alle Geflügelhalter – auch die hobbymäßig tätigen – verpflichtet, ihre Tiere der Tierseuchenkasse NRW zu melden. Erhöhte Verluste von Tieren sind außerdem der Kreis-Veterinärbehörde Unna zu melden.
Kreisweit gibt es rund 413.930 Tiere und mehr als 640 Nutzgeflügelbestände.
Autor:Anja Jungvogel aus Unna |
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