Stadt Bergkamen forderte Baumschnitt - Nun ist er tot
Rechtsfrage der Woche: Wer kommt für den Schaden auf?
Vergangene Woche erreichte die Stadtspiegel-Redaktion eine E-Mail von Ullrich Zwar aus Bergkamen, der seit knapp zwei Jahren mit einem toten Baum auf seinem Grundstück zu kämpfen hat.
Er war gezwungen, den Baum von einer Firma beschneiden zu lassen. "Der Baum hat daraufhin jegliches Leben verloren und steht nun leblos auf meinem Grundstück." Die Frage, die sich Ullrich Zwar nun stellt: Wer kommt für diesen Schaden auf - Die Firma, die den Baum beschnitten hat, oder die Stadt Bergkamen, da sie den Schnitt gefordert hat?
Stadtspiegel-Leseranwalt Gerrit Rethage bezieht zu dieser Rechtslage folgendermaßen Stellung: "Ein Schadensersatzanspruch ist derzeit beim mitgeteilten Sachverhalt nicht erkennbar. Die Stadt Bergkamen hat offensichtlich einen rechtskräftigen Verwaltungsakt(-bescheid) erlassen. Demzufolge sind die damit eingetretenen Rechtsfolgen (Beschneiden des Baumes) zu beachten. Andernfalls hätte Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden müssen.
Ob ein Anspruch gegen die Firma (Gärtner) besteht, ist davon abhängig, ob die Firma Fehler bei ihrer Arbeit gemacht hat, so dass es zum Totalschaden des Baumes gekommen ist. Das müsste noch näher aufgeklärt werden und gegebenenfalls der Anspruch auf dem Zivilrechtsweg verfolgt werden. Den oben beschriebenen Anspruch gegenüber der Behörde hätte auf dem Verwaltungsrechtsweg verfolgt werden müssen. Ich gehe allerdings davon aus, dass das jetzt nicht mehr möglich ist, da Verjährung oder Verwirkung eingetreten sein dürfte."
Autor:Anja Jungvogel aus Unna |
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