Pflege trotz Urlaub
Oftmals denken pflegende Angehörige, sie müssten auf Urlaub verzichten. Doch das muss gar nicht sein. Sabin Grothaus, Inhaberin des Pflegeteams Grothaus, das auf der Weststraße 31 in Kamen zu finden ist, erklärt, wie mithilfe der Verhinderungspflege die Angehörigen entlastet werden können.
Frau Grothaus, was ist eigentlich eine Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege kann zeitweilig in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegekraft durch Krankheit oder Urlaub vorübergehend ausfällt. Die Pflegeversicherung übernimmt dann die Kosten einer Ersatzpflege.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch hat jede pflegebedürftige Person, die mindestens sechs Monate lang in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt wurde. Seit 2013 haben diesen auch die Pflegebedürftigen, denen die Pflegestufe 0 zugeordnet ist. Das betrifft vor allem Demenzkranke.
Welche Kosten entstehen bei Inanspruchnahme von Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflegeleistungen (Ersatzpflege) der Pflegeversicherung umfassen maximal 1.612 Euro im Jahr, wenn die Verhinderungspflege von einem ambulanten Pflegedienst erbracht wird. Die Zeit, in der der pflegende Angehörige vertreten wird, wird stunden weise abgerechnet.
Von wem könnte noch die Verhinderungspflege übernommen werden?
Von einer erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson, die mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist. Die Leistungsansprüche müssten dann mit der Pflegekasse abgesprochen werden. Der Anspruch einer Pflegeperson, die nah mit der pflegebedürftigen Person verwandt ist, beträgt das 1,5 fache des monatlichen Pflegegeldes, nach Pflegestufen gestaffelt.
Muss vor Beginn der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ein Antrag gestellt werden?
Ja, bei der jeweiligen Pflegeversicherung. Es ist jedoch keine Voraussetzung, für den Erhalt der Leistung, das heißt, auch im Nachhinein kann das Geld noch ausgezahlt werden. Es kommt ja auch schon mal vor dass der Pflegende Angehörige unerwartet ausfällt und die Pflege des Pflegebedürftigen gesichert sein muss. Wenden Sie sich für den Antrag der Ersatzpflege einfach an Kranken- oder Pflegekasse.
Natürlich stehen wir jederzeit ebenfalls zur Beratung und Hilfe zur Verfügung.
Wie viele Tage in einem Kalenderjahr stehen dem Pflegbedürftigen an Verhinderungspflege zu?
42 Tage auf das Jahr verteilt können pflegendende Angehörige die Verhinderungspflege zu ihrer Entlastung in Anspruch nehmen. Die Pflege kann wochen-, tage oder stundenweise in Anspruch genommen
Autor:Martina Abel aus Kamen |
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