Parkhaus Koepeplatz 2.Teil: Helmpflicht im Untergeschoss? Ich entschuldige mich.
Vorab: Meine Empfehlung der Helmpflicht bleibt auch nach 3 Wochen noch bestehen, da die Stadtverwaltung bisher den Schaden noch nicht hat beseitigen lassen.
Trotzdem muss ich mich bei dem Bediensteten der Stadtverwaltung entschuldigen.
Siehe 1.Teil: Parkhaus Koepeplatz 1.Teil:
Zitat aus meinem 1. Beitrag: ,,Natürlich fragt man sich:"Sieht das denn niemand?°
Antwort Radio Eriwan: ,,Im Prinzip ja!" Wie man auf dem letzen Bild sieht, wird fast täglich durch einen Bediensteten der Stadtverwaltung kontrolliert. Durch seine Dienstkappe ist aber sein Blickwinkel auf 45° fixiert- Höhe der Parkscheibe auf dem Armaturenbrett- somit kann er den Schaden nicht sehen."
Der Stadtbedienstete kann es nicht sehen, da er im Untergeschoss nicht kontrollieren braucht. Parkzeitbegrenzung herrscht nur vor dem Parkhaus, auf dem Köepeplatz und auf dem Parkdeck, nicht im Untergeschoss.
Autor:Rolf Lepke aus Kamen |
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