Online Reiseangebote: „Ab in die Buchungsfalle!“

Besonders verlockend klingen manche Reiseangebote im Internet. Foto: Jungvogel
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  • hochgeladen von Anja Jungvogel

Wer jetzt seine Sommerferien buchen möchte, schaut oftmals nach Reiseschnäppchen im Internet. Besonders verlockend klingen Angebote eines Portals, das offenbar mit unlauteren Methoden versucht, an das Geld der Urlaubshungrigen zu kommen. Reingefallen auf die sogenannte „Buchungsfalle“ ist unter anderem die Familie Schmitz aus Bergkamen.

„Im Juni waren wir auf dieser Internetseite und haben uns über diverse Reisen informieren wollen. Um den Komplettpreis der Reise zu erfahren, sollte man zunächst seine Daten eingeben. Dann habe ich auf "weiter" gedrückt, um zu erfahren, wie man denn dort bezahlen kann. Und damit bin ich wohl in die Buchungsfalle getappt. Doch wir wollten gar nicht buchen, sondern uns lediglich über den Gesamtpreis informieren.
Fast einen Monat später kam Post mit unterschiedlich datierten Schreiben, die ich zuvor nie erhalten hatte. Dazu gehörten eine Bestätigung, eine Rechnung und eine letzte Mahnung. Muss ich die Reise etwa bezahlen?“

"Auf keine Fall zahlen!"

Der Kamener Rechtsanwalt Gerrit Rethage rät dazu: "Bei den Internetangeboten kommt es ausschließlich darauf an, ob das Wort "buchen" bestätigt wurde. Nur dann kann ein Vertrag zwischen Anbieter und Verbraucher zustande kommen. Ich gehe vorliegend davon aus, dass einige Buttons gedrückt worden sind, aber nicht der Button "buchen". Dann ist alles klar und der Verbraucher braucht sich keine Sorgen zu machen. Theoretisch besteht natürlich die Möglichkeit, dass es irgendwie andere Hinweise gibt, die auf eine Buchung schließen lassen.
Hierzu gibt der Sachverhalt jedoch nichts her. Wenn man später eine Mahnung oder eine Bestätigung bekommt, so wird hierdurch nichts sanktioniert, sodass nicht von einer vertragsgemäßen Buchung auszugehen ist. Es ist zwar auch anwaltlich bekannt, dass z.B. Inkassofirmen wieder und wieder versuchen, durch Mahnschreiben den Verbraucher zur Überweisung/Zahlung zu bewegen.
Leider ist es wirklich so, dass viele Verbraucher es auch tatsächlich oftmals leid sind, wenn es sich um relativ geringe Beträge handelt und die Zahlung veranlassen, damit sie endlich Ruhe haben, wobei dann der Anbieter zu seinem Ziel gekommen ist.

"Und schon schnappt die Falle zu"

Vorliegend ist es allerdings so, was ich bei meinen Recherchen im Internet festgestellt habe, dass die benannte Firma eine sogenannte „Buchungsfalle“ einbaut. Scheinbar unverdächtig geschieht die Aufforderung, Name und Anschrift anzugeben, sowie die Geschäftsbedingungen zu bestätigen. Kaum jemand ahnt, an dieser Stelle bereits eine Verpflichtung einzugehen. Wie sollte man auch: Schließlich wurde bislang weder ein Zahlungsbeleg noch eine Reiseversicherung abgefragt. In der Erwartung, erst einmal unverbindlich das gesamte Angebot inkl. Zusatzkosten, etwa für die Versicherung, einzuholen, klickt man auf "buchen" und "weiter"! Und schon schnappt die Falle zu. Das geht so aber nicht! Ein solcher Vorgang ist juristisch anfechtbar.
Also: Auf keinen Fall zahlen!"

Autor:

Anja Jungvogel aus Unna

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