Nachbarschaftsstreit: "Koniferen überwuchern Parkplatz" - Leseranwalt Gerrit Rethage gibt Tipps

Der Kamener Anwalt Gerrit Rethage berät Stadtspiegel-Leser in Rechtsfragen. Foto: Tobias Weskamp
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Lisa Heinrich aus Bergkamen hat Probleme am Gartenzaun:

"Zu unserem Grundstück gehört eine Garage mit einem PKW-Stellplatz. Dieser grenzt an einen Gartenzaun eines vermieteten Hauses. Sehr nah am Gartenzaun wurden Koniferen gepflanzt, die inzwischen unseren halben PKW-Stellplatz überwuchern. Als die Koniferen gepflanzt wurden, waren wir noch nicht Eigentümer des Hauses. Es besteht hier vermutlich Bestandsrecht. Der Mieter des Hauses ist sehr schlecht zu erreichen; den Vermieter kennen wir nicht. Meine Frage: Wer ist dafür zuständig, die Koniferen, die weit über die Grundstücksgrenze hinaus auf unseren Stellplatz wachsen, zurück zu schneiden? Müssen wir uns darum kümmern, oder der Mieter bzw. der Vermieter des Hauses?
Gerrit Rethage: "Zuständig ist immer der Eigentümer, nie der Mieter. Wenn dieser nicht bekannt ist, müssen von Ihnen Nachforschungen erfolgen, wer der Eigentümer ist. Dies kann über das Katasteramt oder das Grundbuch erfolgen. Auf die Frage, ob die Pflanzen, die Ihr Grundstück überwuchern, vom Mieter bzw. Vermieter zurückgeschnitten werden müssen, will ich im Moment nicht eingehen, weil der Sachverhalt hierzu nicht ausführlich genug erläutert worden ist. Trotzdem gibt es eine Lösung: Man kann die Koniferen, die in Ihr Grundstück herüberragen, natürlich bis zur Grenze selbst abschneiden und entsorgen."

Autor:

Anja Jungvogel aus Unna

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