Mit UN-Kennzeichen überall in Deutschland zuhause
Wussten Sie eigentlich, dass Autofahrer ab dem 1. Januar 2015 bei einem Wohnortwechsel innerhalb Deutschlands ihr UN-Kennzeichen behalten dürfen?
Ab 2015 gilt in Deutschland: Wer in ein anderes Bundesland umzieht, muss nicht mehr zwingend das Kennzeichen seines Autos ändern. Eine gesetzliche Neuregelung ermöglicht die Mitnahme des bisherigen Nummernschildes - auch des Wunschkennzeichens - über alle Bundesländergrenzen hinweg.
"Mit der neuen Regelung können Autobesitzer beim Umzug Zeit und Geld sparen", erklärt Roman Wagner, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt. "Der Gang aufs Amt bleibt dennoch Pflicht für den bisherigen Fahrzeughalter. Denn wer den Wohnort wechselt, muss sich ummelden. Dabei wird die neue Anschrift auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Auf Wunsch bleibt jetzt aber das bisherige Nummernschild bestehen."
Quelle: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-autokennzeichen
Autor:Lokalkompass Kamen/Bergkamen/Bönen aus Kamen |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.