Kurzarbeit: Das gilt es, jetzt zu wissen

Corona: Aufgrund der aktuellen Lage sind Unternehmen und Beschäftigte wieder vermehrt oder weiterhin auf Hilfen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von Kurzarbeitergeld angewiesen. Hierfür sind wichtige Fristen und Voraussetzungen zu beachten. | Foto: Agentur für Arbeit
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Aufgrund der aktuellen Lage sind Unternehmen und Beschäftigte wieder vermehrt oder weiterhin auf Hilfen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von Kurzarbeitergeld angewiesen. Hierfür sind wichtige Fristen und Voraussetzungen zu beachten.

Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt, muss eine erneute Anzeige auf Kurzarbeit dann gestellt werden, wenn im Betrieb bereits kurzgearbeitet, dann aber für drei Monate am Stück die Kurzarbeit
unterbrochen wurde und nun erneut eingeführt werden soll. Wird Kurzarbeit jedoch nur fortgeführt, genügt eine formlose Anzeige auf Verlängerung bei der örtlichen Arbeitsagentur, zum Beispiel per E-Mail. Darin sei unbedingt mitzuteilen, warum und für wie lange Kurzarbeit fortgeführt wird.
Außerdem seien entweder die Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat über die Verlängerung oder die Einzelvereinbarungen mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beizubringen und für die Abschlussprüfung aufzubewahren.

Unterlagen vollständig einreichen

Betriebe beschleunigen die Bearbeitung von Anzeigen und Anträgen auf Kurzarbeitergeld erheblich, wenn die Unterlagen ausschließlich vollständig eingereicht werden. Für die monatlichen Abrechnungen gelte es, die Berechnung durch die Lohnbüros oder Buchhaltungen abzuwarten. Dies sei in der Regel erst nach Monatsende der Fall. Vorzeitige jedoch unvollständig eingereichte Anträge haben eine deutlich verlängerte Bearbeitungsfrist. Übrigens: Urlaubsansprüche bestehen auch in Corona-Zeiten und müssen auch während der Kurzarbeit verbraucht werden, teilte die Bundesagentur für Arbeit mit. Und: Zum Jahresende zahlen viele Betriebe ihrem Personal Weihnachtsgeld. Diese einmalige Sonderleistung könne bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes jedoch nicht berücksichtigt werden.

Weitere Infos

Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und zur Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld sind zu finden unter arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nrw/coronainfos. Hilfe bei der Antragstellung bietet der neue digitale Assistent U:DO.  Individuelle Fragen können unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 / 45555 20 geklärt werden.

Autor:

Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim

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