GSW versenden Ablesekarten und warnen vor "falschen" Stromablesern
Ab Montag, 14. November, beginnen die GSW mit dem jährlichen Versand der Ablesekarten. In den nächsten Tagen werden etwa 70.000 Kunden ein entsprechendes Anschreiben mit einer abtrennbaren Karte erhalten, in die Zählerstände eingetragen werden können. Die Karte kann dann portofrei zurückgesendet werden.
Noch bequemer geht es allerdings über die Internetseite der GSW. Es können allerdings auch noch immer die Zähler vor Ort abgelesen werden. Die Stadtwerke haben damit die Firma ASP aus Unna beauftragt. Alle Ableser können sich gegenüber dem Kunden mit einem Dienstausweis als Mitarbeiter der beauftragten Firma ASP zu erkennen geben.
Die GSW warnt: "Vorsicht vor Drückerkolonnen!"
In der Zeit zwischen der Ablesung und der Jahresendabrechnung haben Drückerkolonnen wieder Hochkonjunktur. Die GSW erwarten, dass diese in den nächsten Monaten wieder ihr Unwesen in Kamen, Bönen und Bergkamen treiben werden. Die Damen und Herren, die dann plötzlich und unangemeldet vor der Tür stehen, geben sich oftmals sogar dreist als Mitarbeiter der GSW aus. So oder auf andere Art und Weise wird das Vertrauen der Bürger betrügerisch ausgenutzt.
Es werden Schreiben präsentiert, in denen nur aus dem Kleingedruckten hervorgeht, dass es sich nicht um ein Vertragsformular der GSW handelt. Die Betrüger versuchen so, durch die Hintertür einen Energieversorgerwechsel durchzuführen.
Diese und auch andere Methoden wie unerlaubte Telefonanrufe oder E-Mails fallen unter die Rubrik „Unlauterer Wettbewerb“. Neben den GSW setzen sich auch andere Stadtwerke dagegen zur Wehr und leiten gerichtliche Verfahren gegen die Unternehmen ein, die hinter diesen Machenschaften stecken. So hatte sich zum Beispiel der niedersächsische Kommunalversorger Stadtwerke Northeim GmbH (SWN) im August 2016 in einem Rechtsstreit gegen die Vertriebstochter des RWE-Konzerns durchgesetzt. Die RWE-Tochter war zuvor wiederholt wegen "fragwürdiger Methoden" bei der Kundenakquise auffällig und angezeigt worden. An den Haustüren wurden unwahre oder irreführende Angaben gemacht, Kunden wurden unter der Vorgabe, dadurch einen günstigeren Tarif zu bekommen, zu Unterschriften gedrängt. Dabei wurde jedoch verschwiegen, dass mit der Unterschrift auch der Versorger gewechselt wird. Kunden der Stadtwerke Northeim hatten sich in der Folge an ihren Kommunalversorger gewandt, der daraufhin vor Gericht zog. Auf Beschluss des Landgerichts Göttingen musste die RWE Vertrieb ein Ordnungsgeld von 45 000 Euro zahlen.
Auch die GSW werden, wenn sie genügend Hinweise erhalten, gegen Unternehmen vorgehen und die Belästigung an den Haustüren oder durch Telefonanrufe beenden. Dabei sind sie auf die Unterstützung der Bürger angewiesen. Denn nur mit den nötigen Beweisen kann eine Klage wirkungsvoll vorgebracht werden.
Autor:Anja Jungvogel aus Unna |
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