Kamen
Familie muss wegen Corona-Verdacht den Urlaub abbrechen
Schloss Dankern und Norddeich waren die Ziele, die die dreiköpfige Fqamilie Bäcker aus Kamen in den Herbstferien ansteuern wollte . Aber dann kam - dank Corona-Pandemie - alles anders.
Der Plan war vom 12. bis 16. Oktober mit einer befreundeten Familie aus Unna nach Schloss Dankern zu fahren und vom 16. bis 21. Oktober weiter nach Norddeich. "Schloss Dankern hatten wir zusammen mit unseren Freunden bereits rund um Weihnachten 2019 gebucht – lediglich die fünf Tage Norddeich hatten wir im Juni, nachdem unser Sommerurlaub auf Rhodos ausgefallen war, dazu gebucht, um einmal in diesem Jahr das Meer sehen zu können", erklärt Christiane Bäcker aus Kamen, die mit Mann und Tochter verreisen wollte.
Aber von Anfang an: Trotz langer Recherchen über das Beherbergungsverbot in Niedersachsen gab es keine verbindliche Auskunft. Am Montagmorgen (12. Oktober) gab es die erlösende Info: "Wir dürfen anreisen!"
Für die Ferienwohung in Norddeich brauchte die Familie laut Auskunft des Vermieters seitens der Rezeption des Schlosses nur per E-Mail eine Bestätigung der Einreise nach Niedersachsen. Daraus wurde aber nichts: "Statt eine E-Mail zu schreiben, die drei Minuten dauern würde, wurde ewig diskutiert und zuguterletzt unser Anliegen aus Kapazitätsgründen abgelehnt", berichtet Christiane Bäcker.
Aber auch der Urlaub in Dankern sollte schnell zu Ende sein. "Dienstagmorgen erreichte uns ein Anruf der Schule unserer Tochter: ein positiver Fall in ihrer Schulklasse, sie muss sich direkt in Quarantäne begeben und Mittwochmorgen um 9 Uhr zum Test erscheinen", so Christiane Bäcker. "Seitens der Rezeption teilte man uns mit, dass wir selbstverständlich mit keinerlei Erstattung zu rechnen hätten, den wir seien ja angereist: Pech!"
Zumindest der Ferienwohnungsvermieter aus Norddeich schien kulant – bis es ernst wurde: "Nach unserem Telefonat bescheinigte man uns einen 'Storno' mit voller Kostenbelastung plus 25 Euro Bearbeitungsgebühr, natürlich zu unseren Lasten", erkärt Christiane Bäcker. "Dem haben wir widersprochen, da wir aufgrund der Quarantäne und des Beherbergungsverbotes ja nicht einreisen dürfen und er an uns auch gar nicht vermieten darf."
Die Familie fragt sich nun, ob sie auf den Kosten sitzen bleibt. Der Fall ist sehr verzwickt, erklärt der Kamener Anwalt a.D. Gerrit Rethage. "Es kommt ganz genau darauf an, was vereinbart wurde. Es gibt verschiedene Vorschriften, bei denn die Gerichte mal so, mal so entschieden haben." Ein Verwaltungsgericht habe beispielsweise entschieden, das Vermieter auf Sylt Gäste ablehnen dürfen, da die staatlichen Beschränkungen rechtens seinen. In einem anderen Bundesland hieß es, die Auflagen, die der Staat gegeben habe, gingen nicht.
Rethage rät der Familie, zu überlegen, ob sie einen Anwalt hinzuziehen wollen. Wichtig sei dabei, ob sie eine Familien-Rechtschutzversicherung hätten. "Alles ist höchst verzwickt und umstritten. Aufgrund verschiedener Rechtssprechungen ist keine genaue Vorhersage möglich", bedauert er.
Autor:Tobias Weskamp aus Dortmund-Ost |
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