Antennen, Kabel, Steckdosen und Co.
Elektroteile ab dem 1. Mai im Hausmüll tabu
Antennen, Audiokabel, Mehrfachsteckdosen oder Lichtschalter – solch passive Geräte, die den Strom lediglich durchleiten, müssen ab dem 1. Mai 2019 als Elektroschrott gesondert entsorgt werden.
Kamen. „Ausgediente oder defekte Passivprodukte fallen jetzt unter das Elektrogeräte-Gesetz und sind bei den Wertstoffhöfen, dem Bauhof oder bei großen Elektrohändlern abzugeben. Der Rücknahmeservice ist auf jeden Fall kostenlos“, erklärt Jutta Eickelpasch, Umweltberaterin der Verbraucherzentrale Kamen. "Von der neuen Regelung sind allerdings nur "fertige" passive Geräte, nicht aber Bauteile wie Kabel als Meterware betroffen.
Verbraucher erkennen die Artikel, die nicht mehr in den Hausmüll wandern dürfen, an dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf dem Produkte oder der Verpackung. Auf den passiven Geräten, die ab dem 1. Mai in den Handel kommen, muss diese Kennzeichnung vorhanden sein. Aber auch nicht-gekennzeichnete Elektro-Oldies dürfen und sollen ab jetzt zur Elektroaltgeräte-Sammlung.
Zwei Drittel der in Verkehr gebrachten Elektrogeräte sollen ab 2019 eingesammelt und verwertet werden. Derzeit werden aber erst knapp 45 Prozent an Elektroschrott in Kommunen und im Handel gesammelt. Dabei ist die Rückgabe im Handel, an den GWA-Wertstoffhöfen oder am Bauhof in der Gutenbergstraße kostenlos. Weitere Infos unter www.verbraucherzentrale.nrw/elektroschrott.
Autor:Carolin Plachetka aus Bochum |
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