Die neue „Kehrseite“: Monopol für Schornsteinfeger am Ende
Schwarzer Zylindermann auf dem Dach – Glück in Sicht. Diese Volksweise gilt ab Januar 2013 zumindest für die Schornsteinfeger.
Dann nämlich ist das Monopol für die Kaminkehrer aufgehoben und der Hausbesitzer kann frei wählen, wer ihm „aufs Dach steigt“. Das geht auf ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz aus dem vergangenen Jahr zurück.
Bisher wurde jedem Schornsteinfeger ein eigener Kehrbezirk zugewiesen, in dem er alle Arbeiten durchzuführen hatte.
Hausbesitzer besaßen lediglich die Pflicht, den Schornsteinfeger an der Feuerstätte arbeiten zu lassen und ihn für seine Leistungen zu bezahlen – egal ob sie mit dem Preis oder der Leistung zufrieden waren. „Das ändert sich ab Januar. Denn dann haben Hausbesitzer die Möglichkeit auszuwählen, welcher Schornsteinfeger die Kontrollen durchführt“, sagt Andreas Skrypietz, Projektleiter der DBU-Kampagne.
Allerdings gebe es weiterhin einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Er trage die Verantwortung für seinen Bezirk und sei für die Überwachung der Kehrarbeiten zuständig. Er besitzt auch die Aufgabe alle dreieinhalb Jahre eine kostenpflichtige sogenannte Feuerstättenschau durchzuführen. Festgelegte Zeitintervalle geben dann dem freien Schornsteinfeger seine Arbeitszeiten, in denen er engagiert werden kann.
Die Eigentümer sind nun selbst verantwortlich, Wartungen ordnungsgemäß zu erledigen und nachzuweisen. Bis zum Jahresende erhält jeder Haushalt ein Schreiben mit den festgelegten Regelungen. Spätestens zwei Wochen nach dem im Feuerstättenbescheid festgelegten Termin muss der Bezirksschornsteinfeger über die erledigten Arbeiten von den Hausbesitzern benachrichtigten werden. Vorsicht ist geboten: Wer sich nicht an die Fristen hält kann mit einem Bußgeld rechnen. Wer sich aber an die fristgerechte Durchführung hält wird mit bis zu 30 Prozent der Kosten belohnt.
„Hinter der neuen Regelung steht auch die Kritik, dass der Service des Schornsteinfegers auf einen Fachmann pro Wohnbezirk beschränkt ist und kein Spielraum bei den Preisen möglich ist“, sagt Skrypietz. Es sei schwer abzusehen, ob sich die Preise mit der neuen Verordnung nach oben, unten oder auf gleichem Niveau wie bisher einpendelten.
Wie finden Sie die neue Regelung, dass wir uns eigenständig um einen Schornsteinfeger bemühen müssen? Schreiben Sie uns Ihre Meinung!
Autor:Nicole Israel aus Kamen |
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