Bei positivem Test selbst aktiv werden
Corona-Meldung: Gesundheitsamt kommt nicht mehr nach
Bei einem positiven Corona-Test ist ab sofort mehr Eigeninitiative nötig. Auch ohne Bescheid einer Behörde müssen sich Betroffene bei einem positiven PCR-Test isolieren und die Kontaktpersonen schnellstmöglich selbst informieren.
Wer einen positiven PCR-Test hat, wird künftig in der Regel keinen Anruf mehr vom Gesundheitsamt bekommen. Zu hoch sind die Fallzahlen. Telefonische Kontaktpersonennachverfolgung ist nur noch in Ausnahmefällen möglich. Nach neuer Rechtslage ist das aber auch nicht mehr nötig.
Positiv Getestete bekommen vom Kreis-Gesundheitsamt künftig nur noch einen "Amtlichen Hinweis" per Post zugeschickt, in dem die geltenden Regeln ausführlich erläutert sind.
"Zusammen gegen Corona"
Unter dem Motto "Zusammen gegen Corona" haben sich die Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, der Kreis Unna und der Kreis Soest in der Umsetzung der geänderten Quarantäne-Maßnahmen miteinander abgestimmt.
Wer einen positiven PCR-Test hat, muss sich automatisch zehn Tage lang isolieren. Nach zehn Tagen endet die Isolierung automatisch.
Ein Freitesten ist nach sieben Tagen per Schnelltest oder PCR-Test möglich, wenn man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
Achtung: Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen Sonderregeln beachten.Kontaktpersonen
Wenn eine Person im selben Haushalt positiv getestet ist, gilt für Haushaltsangehörige automatisch eine zehntägige Quarantäne.
Ein Freitesten ist nach sieben Tagen möglich, Schul- und KiTa-Kinder können sich nach fünf Tagen freitesten.
Auch hier endet die Quarantäne dann automatisch mit einem negativen Test.
Haushaltsangehörige Kontaktpersonen müssen das Gesundheitsamt aber – im Gegensatz zu den Primärfällen – über das Ende der Quarantäne informieren.
Freitest melden
Wer die Isolation bzw. Quarantäne mit einem negativen Test verlassen will, muss ein negatives Ergebnis über einen Link auf der Webseite des Kreises Unna dem Gesundheitsamt melden.
Ausnahmen
Nicht in Quarantäne müssen alle, die eine Auffrischungsimpfung haben, also geboostert sind, geimpfte Genesene, Personen mit zwei Impfungen, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt, sowie Genesene, bei denen der positive Test mindestens 28 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt.
Sonstige Kontaktpersonen der positiv getesteten Person außerhalb des Haushaltes (z.B. Freunde, Bekannte) haben auch Pflichten, wenn sie nicht geboostert sind: Dann müssen auch sie sich bestmöglich von anderen absondern, Kontakte vermeiden, bei unvermeidbaren Kontakten mit anderen Personen Maske tragen und sich beim Auftreten von Symptomen ebenfalls umgehend in Isolation begeben.
Ein Testnachweis gilt immer auch als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber. Eine gesonderte Bescheinigung ist nicht erforderlich.
Autor:Anja Jungvogel aus Unna |
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