Achtung: Verbotene Telefonwerbung - GSW dístanziert sich von dieser Praktik

- Auch Kamens Rechtsanwalt Gerrit Rethage weiß: "Betrügerische Firmen versuchen ihr Glück über verbotenen Telefonvermkauf." Foto: Parszyk
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Telefonische Werbung ohne vorheriges Einverständnis des Angerufenen ist verboten.
Leider setzen sich Unternehmen immer wieder über dieses Verbot hinweg.
Derzeit auch wieder unter dem Vorwand, ein Mitarbeiter der GSW zu sein. Nach zahlreichen Anrufen besorgter Kunden weist die GSW darauf hin, dass eine derartige Geschäftspraktik nicht zu einem vertrauensvollen und fairen Umgang mit den Kunden gehört und daher auch von der GSW nicht angewendet wird.
Wer Opfer eines solchen Werbeanrufes wird, sollte den Namen des Anrufers und das Unternehmen erfragen und diese Informationen unter Angabe von Tag und Uhrzeit des Anrufes der örtlichen Verbraucherzentrale melden.
Den Firmen droht seit August 2009 für den Verstoß gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung eine Geldbuße bis 50.000 Euro. Prinzipiell sollten am Telefon keine sensiblen Daten wie Kontonummer oder Kreditkartennummer angegeben werden. Wer am Telefon dennoch einen Vertrag schließt, kann den Vertrag aber grundsätzlich widerrufen.
Die Mitarbeiter der GSW stehen in Verdachtsfällen zur Verfügugn unter Tel. 02307 / 978-0.
Autor:Anja Jungvogel aus Unna |
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