Verbraucherschutz
1.555 Kontrollen in Betrieben

Die Bratwurst im Imbiss, die Eier vom Wochenmarkt oder der Honig für den Tee – dass Verbraucher solche Lebensmittel unbedenklich genießen können, verdanken sie auch der Kontrolle der Lebensmittelüberwachung beim Kreis Unna. | Foto: pixabay
  • Die Bratwurst im Imbiss, die Eier vom Wochenmarkt oder der Honig für den Tee – dass Verbraucher solche Lebensmittel unbedenklich genießen können, verdanken sie auch der Kontrolle der Lebensmittelüberwachung beim Kreis Unna.
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Die Bratwurst im Imbiss, die Eier vom Wochenmarkt oder der Honig für den Tee – dass Verbraucher solche Lebensmittel unbedenklich genießen können, verdanken sie auch der Kontrolle der Lebensmittelüberwachung beim Kreis Unna.

Die Behörde prüft unter anderem die nötige Hygiene in Betrieben und nimmt Proben von Waren. Und diese Aufgabe nahm sie auch im anspruchsvollen Corona-Jahr 2020 sehr ernst.

So fanden im vergangenen Jahr trotz Lockdowns und Kontaktbeschränkungen 1.555 Kontrollen statt (2019: 2.710). Auch Beschwerden von Verbrauchern wurde weiterhin systematisch nachgegangen: 82 solcher Beschwerden arbeiteten die Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte im vergangenen Jahr ab (2019: 145).

Acht Betriebsschließungen
Die festgestellten Verstöße reichten von Mängeln in der Betriebshygiene über mangelhaftes Hygienemanagement bis hin zur fehlenden Kennzeichnung von Allergenen. Die Folgen für diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, sind mitunter gravierend. So wurden acht Betriebe vorübergehend geschlossen, drei Strafanzeigen gestellt und 16 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dazu kamen 24 Verfügungen und 25 schriftliche Verwarnungen. Von 1.455 genommenen Proben gaben 187 Anlass zur Beanstandung.

Produktrückrufe und Schnellwarnmeldungen
Belastete Bedarfsgegenstände spielen weiterhin eine große Rolle, wie die für die Lebensmittelüberwachung zuständige Sachgebietsleiterin Dr. Anja Dirksen feststellt. "Von ihnen geht eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher aus, deshalb ist konsequentes Handeln erforderlich." Sie und ihr Team veranlassten im vergangenen Jahr zwei europaweite Schnellwarnmeldungen, drei öffentliche Produktrückrufe und elf Anordnungen von Produktrücknahmen aus dem Handel. Diese Anordnungen galten bundes- bzw. europaweit.

Nickel und Blei in Armbanduhren
Eine EU-Schnellwarnmeldung wurde wegen unzulässiger Nickel- und Bleigehalte in zwei Armbanduhren ausgesprochen. Aufgrund der Gesundheitsgefahr durch Glaspartikel in einem Lebensmittel wurde eine öffentliche Warnung ausgesprochen. Außerdem wurden z.B. Dioxine in einem Zauberwürfel, verbotene Weichmacher in einer Puppe und Cadmium in der Sohle eines Damenschuhs nachgewiesen. Diese Produkte mussten umgehend vom Markt genommen werden.

Autor:

Lokalkompass Kamen/Bergkamen/Bönen aus Kamen

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