Stadt Kamen erlässt Maskenpflicht in der Fußgängerzone
Um die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus zu minimieren, führt die Stadt Kamen im Bereich der Fußgängerzone eine Maskenpflicht ein. Diese gilt ab Freitag, 4. Dezember, täglich von 7 bis 22 Uhr in den Bereichen Adenauerstraße 2-16 und Kämerstraße 14 (Brumberg), Kampstraße 4-6 (bis Nordstraße 8), 8 (südlicher Bereich) und 21-23, Markt 15-24, Marktstraße 1-7, Weerenstraße 1-2, Weststraße 1-23 und 64-90, Willy-Brandt-Platz 1-16 sowie Sparkassenplatz 1. Bürgermeisterin Elke Kappen hat hierzu eine entsprechende Allgemeinverfügung unterzeichnet.
Die Pflicht zum Tragen der Alltagsmaske (textile Mund-Nase-Bedeckung, Schal, Tuch oder eine gleich wirksame Abdeckung von Mund und Nase aus anderen Stoffen) gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt, Kräfte von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz in Einsatzsituationen sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, teilt die Stadt Kamen in einer Pressemitteilung mit. Die medizinischen Gründe sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen, das auf Verlangen vorzuweisen ist.
Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf
Die Alltagsmaske kann vorübergehend abgelegt werden, wenn das zur Ermöglichung einer Dienstleistung oder ärztlichen Behandlung, auf behördliche oder richterliche Anordnung oder aus anderen Gründen (zum Beispiel Vortragstätigkeit, Redebeiträge mit Mindestabstand zu anderen Personen bei zulässigen Veranstaltungen und so weiter, Kommunikation mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen, zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken) erforderlich ist. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf.
Maskenpflicht soll für Klarheit sorgen
Hintergrund der Entscheidung seien unter anderem die Unsicherheiten der Bürgerinnen und Bürger, die sich im Umgang mit aktuell gültigen Coronaschutzverordnung ergeben hätten, teilte die Stadt Kamen mit. Diese verpflichtet unter anderem „im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften auf dem Grundstück des Geschäftes, auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen und auf den Zuwegungen zu dem Geschäft“ zum Tragen einer Maske. Da es insbesondere im Bereich von Fußgängerzonen schwer fällt, diese Bereiche klar von den anderen abzutrennen, sorge die Maskenpflicht für Klarheit und Einheitlichkeit. Die hohe Akzeptanz, mit der Masken bereits heute im alltäglichen Leben getragen werden, lassen die Stadtverwaltung hoffen, dass diese Entscheidung auf breites Verständnis stößt.
Autor:Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim |
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