Geflügelinfluenza
Sperrbezirk im Kreis Unna wurde aufgehoben

Kreis Unna. Nach einem Monat kann der Kreis Unna den Sperrbezirk zum Schutz vor der Geflügelinfluenza aufheben. In dem betroffenen Gebiet gelten ab dem 30. April die Regeln des Beobachtungsgebietes. Wichtig: Davon unberührt ist die Stallpflicht für Geflügel, die weiter eingehalten werden muss.
Die Aufhebung des Sperrbezirks am Freitag ist aber trotzdem eine gute Nachricht für alle Geflügelhalter im Kreis Unna – denn sie ist der erste Schritt Richtung Normalität. Nach dem Auftreten der Geflügelinfluenza in zwei Betrieben im benachbarten Menden musste der Kreis weitreichende Schutzmaßnahmen treffen, um eine Ausbreitung des für Geflügel gefährlichen Virus` zu unterbinden.
Land entscheidet über Ende der Stallpflicht Wenn in der Zwischenzeit keine weiteren Fälle in NRW auftreten, wird auf die Aufhebung des Sperrbezirks in einigen Tagen auch die Aufhebung des Beobachtungsgebietes folgen. Wann die Stallpflicht endet, entscheidet das Land NRW, das im März mit Ausnahme des Regierungsbezirks Düsseldorf für ganz NRW eine Stallpflicht angeordnet hatte. Nach Einschätzung von Kreisveterinärdirektor Dr. Kirschner wird Mitte Mai mit der Aufhebung gerechnet. Wenn es soweit ist, wird der Kreis Unna darüber informieren.

Für Menschen kaum Gefahren
Für Menschen, die keinen unmittelbaren Kontakt zu infizierten Tieren haben, bedeutet das Virus keine Gefahr. Auch können Geflügelfleisch sowie Eier nach Erhitzen gefahrlos verzehrt werden.
Der Kreis Unna weist darauf hin, dass alle Geflügelhalter – auch die hobbymäßig tätigen – verpflichtet sind, ihre Tiere der Tierseuchenkasse NRW zu melden. Erhöhte Verluste von Tieren sind außerdem der Kreis-Veterinärbehörde Unna zu melden. Kontaktdaten: tierseuchen@kreis-unna.de
Fax: 0 23 03 / 27-1499.
Weitere Informationen, auch zu den im Beobachtungsgebiet geltenden Regeln, gibt es auf der Internetseite des Kreises Unna: www.kreis-unna.de.

Autor:

Lokalkompass Kamen/Bergkamen/Bönen aus Kamen

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