Schwere "Brummer" dürfen vom Flughafen Dortmund abheben
100-Tonnen-Obergrenze gerichtlich bestätigt
Oberverwaltungsgericht Münster weist Klage ab
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat heute eine Klage der Stadt Unna abgewiesen, die sich gegen die Anhebung des höchstzulässigen Startgewichts für Flugzeuge von ursprünglich 75 Tonnen auf 100 Tonnen gewandt hatte.
Die Bezirksregierung Münster hatte im Mai 2009 das maximal zulässige Abfluggewicht von Flugzeugen in Dortmund neu geregelt. Demnach dürfen am Dortmund Airport Maschinen starten, die maximal 100 Tonnen schwer sind.
Gegen diese Entscheidung hatte die Stadt Unna geklagt und nun verloren.
Die nun höchstrichterlich bestätigte Tonnage-Obergrenze gibt dem Flughafen Planungssicherheit. Denn ohne die aktuelle Betriebsgenehmigung könnten Fluggesellschaften wie Air Berlin, Wizzair oder Sky Airlines mit ihren schweren Airbussen in Dortmund nicht abheben.
„Größere Maschinen - als die bereits heute schon in Dortmund verkehrenden - wird es nach der OVG-Entscheidung aber nicht geben“, versichert Marc Schulte, Pressesprecher des Dortmund Airport.
75-Tonnen-Grenze bereits 2003 gekippt
Hintergrund: Bereits 2003 ist die 75-Tonnen-Begrenzung an der Startbahn Ruhrgebiet aufgehoben worden. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte zwei Jahre später den uneingeschränkten Einsatz von Flugzeugmustern wie der Boeing 737 oder des Airbus A320. Begründung der Richter: Diese Flugzeugtypen entsprechen dem Widmungszweck des Dortmund Airport als Flughafen für den europäischen Mittelstreckenverkehr. Die Bezirksregierung Münster wurde damals aber angewiesen, über eine Begrenzung der Tonnagefreigabe erneut zu entscheiden. Dies tat sie mit Bescheid vom 9. Mai 2009 und setzte das höchstzulässige Startgewicht auf 100 Tonnen fest.
Autor:Anja Jungvogel aus Unna |
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