Schulpflicht nur für zugewiesene Flüchtlinge

Was passiert in der Willkommenskultur eigentlich nach der ersten Tagen der Ankunft in Deutschland? Was ist mit der Schulpflicht für Flüchtlingskinder? | Foto: André Günther
  • Was passiert in der Willkommenskultur eigentlich nach der ersten Tagen der Ankunft in Deutschland? Was ist mit der Schulpflicht für Flüchtlingskinder?
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Wie die stellvertretende Leiterin des Kommunalen Integrationszentrum Kreis Unna (KI), Anne Nikbin, erklärt, beginnt die Schulpflicht für junge Flüchtlinge erst dann, wenn sie einer Kommune zugewiesen sind, und dann nachfolgend in der Regel auch in dieser Stadt bzw. Gemeinde zugeteilt werden.

Zur Erklärung grenzt das KI in einer aktuellen Pressemitteilung ab, dass es für die Unterbringung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in einer passenden Schule organisiert. Keine Beschulung organisiert das KI für Kinder und Jugendliche in Notunterkünften oder Erstaufnahmeeinrichtungen.

So läuft das Verfahren der Schul-Zuweisung bei Geflüchteten

Ist die Zuweisung der Geflüchteten in eine Stadt oder Gemeinde im Kreis erfolgt, läuft ein standardisiertes Verfahren ab. Die Kontaktdaten der neu zugewanderten Schüler/innen werden in der Regel per ausgefülltem Meldebogen mitsamt Kontaktnummer der Familie von den Schulverwaltungsämtern, den Ausländerbehörden (Kreis Unna, Lünen) oder den Schulen an die Erstberatungsstelle des Kommunalen Integrationszentrums übermittelt. Nach dem Eingang des Meldebogens nimmt das KI Kontakt zu der Familie bzw. zu den Erziehungsberechtigten auf und vereinbart einen Beratungstermin.

Es gibt Regeln: Kein Termin ohne Meldebogen – Ohne Termin keine Beratung

Beim Beratungstermin erfolgen eine Einschätzung des Bildungsstands des Kindes und Jugendlichen durch eine qualifizierte Lehrkraft sowie der Hinweis auf die Einschulungsuntersuchung durch die Kreis-Gesundheitsbehörde. Die Gesundheitsbehörde wird vom KI über die neu zu beschulenden Kinder/Jugendlichen informiert und führt nach einer Terminvereinbarung die Einschulungsuntersuchung durch. Das KI nimmt nach der Beratung Kontakt zu einer geeigneten Schule auf und informiert die Familie bzw. den Erziehungsberechtigten des Kindes oder Jugendlichen.
Weitere Information zur Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher im Kreis Unna finden sich im Internet unter www.kreis-unna.de

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Autor:

Lokalkompass Kamen/Bergkamen/Bönen aus Kamen

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