Raucherclubs geht die Luft aus

Foto: Volkmer

Kamener Gaststättenbetreiber wurden jetzt in einem Schreiben der Verwaltung darauf hingewiesen, dass Kneipen als Raucherclubs unzulässig sind.
Das Schreiben basiert auf einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster. Bekanntlich wurde bisher vielfach durch die Gründung eines Raucherclubs eine Ausnahme vom Rauchverbot in Gaststätten gemacht. Das OVG hat nun betont, dass Ausnahmevorschriften generell eng auszulegen sind. Von der Ausnahmeregelung des Rauchverbots können nur solche Vereine und Gesellschaften Gebrauch machen, deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche Konsum von Tabakwaren ist. Dabei kommt es auf den tatsächlichen Vorgang des gemeinsamen Konsums von Tabakwaren, nicht lediglich auf dessen Förderung an, so dass Nichtraucherinnen und Nichtraucher diesen Zweck gar nicht erst erfüllen können. „Die Voraussetzungen für einen Raucherclub in Gaststätten liegen in der Regel nicht vor, da die Gaststättenbetreiber auf den Gewinn durch Verkauf von Getränken und Speisen angewiesen ist“, so Fachdezernent Ronald Sostmann. Angekündigt werden außerdem kurzfristig zu erwartende Kontrollen der Einhaltung des Gesetzes.

Autor:

Anja Jungvogel aus Unna

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