Oberverwaltungsgericht stoppt Nachtflugverkehr am Flughafen Dortmund
Das Oberverwaltungsgericht hat die von der Bezirksregierung Münster erteilte Genehmigung für den Flughafen Dortmund, mit der erstmals planmäßiger Flugverkehr in der Nachtzeit zugelassen worden war, für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
„Damit bekommen endlich die Bürger Recht, die schon immer die Rücksichtnahme auf die Nachtruhe als höher einzustufen forderten“, so Herbert Goldmann, Fraktionsvorsitzender der Grünen Kreistagsfraktion.
Für Udo Mager, Geschäftsführer des Airports, ist dies eine bittere Pille: "Mit der Urteilsbegründung ist nicht vor Januar 2016 zu rechnen. Wir werden die Begründung dann unverzüglich prüfen und anschließend mit der Bezirksregierung das weitere Verfahren zur Behebung der Genehmigungsmängel besprechen. Mit Rechtskraft des Urteils gelten wieder die bisherigen Betriebszeiten mit dem damit verbundenen gravierenden Nachteil im innerdeutschen und europäischen Wettbewerb. Es wird sich zeigen, wie wir uns trotzdem im Markt behaupten können", so der Dortmunder Flughafen-Chef.
Stephanie Schmidt, Grüne Kreistags-Vertreterin aus Unna, freut sich hingegen: „Dieses Urteil ist ein Wendepunkt im immerwährenden Ausbauwahn. Nun endlich werden die Bedürfnisse der Anwohner*innen ernst genommen!“
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Autor:Anja Jungvogel aus Unna |
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