Landtagswahlen, die Zweite: Wahlberechtigung ab 18
Wahlberechtigt für die am 13. Mai bevorstehende Landtagswahl sind alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und bis zum 8. April in Kamen ihre Hauptwohnung haben. Bürger, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt aufgenommen.
Wer bis zum 27. April von außerhalb NRWs seinen Wohnsitz nach Kamen verlegt, wird ebenfalls in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Autor:Anja Jungvogel aus Unna |
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