Klage des Bauern ging ins Leere: Urteil zum Bebauungsplan „Waldsiedlung Weddinghofen“
Im Kontrollverfahren zum Bebauungsplan „Waldsiedlung Weddinghofen“ hatte das Oberlandesgericht gestern zur Verhandlung geladen. Geklagt hatte ein Bergkamener Landwirt, der eine Überschwemmung seiner Äcker durch die Wohnbebauung auf der ehemaligen Zeche Grimberg 3/4 befürchtet.
Nach einer einstündigen Erörterung hat das Gericht den materiellen Vortrag bzw. die Argumente des Klägers als für den Bebauungsplan unerheblich beurteilt.
Allerdings wurde im Urteil der Bebauungsplan aus anderen formellen Gründen für unwirksam erklärt; die gerügten Formalien können in einem erneuten Verfahren jedoch geheilt werden.
Die RAG Montan Immobilien kann als Grundstückseigentümer gemeinsam mit der Stadt das planerische Ziel zur Schaffung von Wohnbauflächen auf der heutigen Brachfläche daher kurzfristig weiter verfolgen.
Autor:Anja Jungvogel aus Unna |
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