Klage des Bauern ging ins Leere: Urteil zum Bebauungsplan „Waldsiedlung Weddinghofen“

Die Klage des Landwirtes ging zwar ins Leere, dennoch muss der Bebauungsplan überarbeitet werden. Foto: BV Farbe
  • Die Klage des Landwirtes ging zwar ins Leere, dennoch muss der Bebauungsplan überarbeitet werden. Foto: BV Farbe
  • hochgeladen von Anja Jungvogel

Im Kontrollverfahren zum Bebauungsplan „Waldsiedlung Weddinghofen“ hatte das Oberlandesgericht gestern zur Verhandlung geladen. Geklagt hatte ein Bergkamener Landwirt, der eine Überschwemmung seiner Äcker durch die Wohnbebauung auf der ehemaligen Zeche Grimberg 3/4 befürchtet.

Nach einer einstündigen Erörterung hat das Gericht den materiellen Vortrag bzw. die Argumente des Klägers als für den Bebauungsplan unerheblich beurteilt.
Allerdings wurde im Urteil der Bebauungsplan aus anderen formellen Gründen für unwirksam erklärt; die gerügten Formalien können in einem erneuten Verfahren jedoch geheilt werden.
Die RAG Montan Immobilien kann als Grundstückseigentümer gemeinsam mit der Stadt das planerische Ziel zur Schaffung von Wohnbauflächen auf der heutigen Brachfläche daher kurzfristig weiter verfolgen.

Autor:

Anja Jungvogel aus Unna

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

51 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.