KEIN Aprilscherz! Pflegenotstand im Postpark Kamen , oder die Zukunftsaussicht für den Sesekepark?
Blub blub, da bin ich wieder, der ,,Kömsche Bleier"
Nachrichten aus der Provinz
Postpark = Zukunftsaussicht Sesekepark?
HALLO EINWOHNER VON KAMEN,
scheinbar seid ihr ja ALLE zufrieden mit dem Pflegenotstand in der Stadt.
Anders kann ich mir nicht erklären, wieso niemand den Mund in der Einwohnerfragestunde aufmacht.
Am 14.02. hat ein Einwohner in der Einwohnerfragestunde auf den ,,Pflegezustand" hingewiesen. Anwort im letzten Bild.
Schaut Euch die Bildkommentare an und die letzen vier Bilder an,
Ich prophezeihe, der Sesekepark wird ein zusätzliches Pflegegrab.
Auch am Markt zeugen die paar qm Grünfläche incl. Wanderkübel von einem ,,guten Pflegezustand"
Link:<a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.lokalkompass.de/kamen/politik/kamen-der-gedaechtnistrog-lesenswert-die-bildkommentare-d690097.html">Wanderkübel</a>
Vielleicht sollten Ratsmitglieder der Verwaltung ihre eigene Satzung vorlesen
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Kamen in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.2015
Auszüge:
Die Pflichten der Stadt
§ 1 Allgemeines
(1) Die Stadt Kamen betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen….
(2) Die Reinigung umfasst die Straßenreinigung sowie die Winterwartung der Gehwege und der Fahrbahnen. Die Straßenreinigung beinhaltet die Entfernung aller Verunreinigungen von der Straße,
die die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können……..
(3) Als Gehwege im Sinne dieser Satzung gelten alle selbstständigen Gehwege die gemeinsamen Fuß- und Radwege (Zeichen 240 StVO) alle erkennbar abgesetzt für die Benutzung durch Fußgänger vorgesehenen Straßenteile sowie Gehbahnen in 1,50 m Breite ab Hauswand bzw. Grundstücksgrenze bei allen Straßen und Straßenteilen, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325/326 StVO) und Fußgängerbereichen (Zeichen 242/243 StVO).
.....
§ 9
Ordnungswidrigkeit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. seiner Reinigungspflicht nach § 2 dieser Satzung nicht nachkommt,
2. gegen ein Ge- oder Verbot des § 3 dieser Satzung verstößt.
(2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrig-
keiten (OWiG) in der jeweils gültigen Fassung. Zuständige Behörde im Sinne des
§ 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG ist der Bürgermeister.
Vielleicht hat ja eine Fraktion im Rat den Mut, die Ordnungswidrigkeit anzuzeigen
Ich würde es ja tun, aber ich komme hier nicht weg.
Blub, blub,
bis bald
PS: Ich sitze auf der Vogelsitzstange zwischen den Brücken, höre mir -was bleibt mir anderes übrig- die Sorgen der Einwohner an.
Leider fehlt den Meisten der Mut, öffentlich den Mund aufzumachen..
TRAUT EUCH! ES ist EURE Stadt, es ist EUER Geld!
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Ein VERLINKEN an die Ratsmitglieder der OPPOSITIONSFRAKTIONEN erspare ich mir, die sindALLE
mit viel wichtigeren Dingen beschäftigt.
Autor:Rolf Lepke aus Kamen |
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