Häufig gestellte Fragen zum Thema "Flüchtlinge im Kreis Unna"
Insgesamt sind im Kreisgebiet Unna mittlerweile mehr als 4.000 Flüchtlinge untergebracht. Die Zahl der in Unna-Massen zu registrierenden Flüchtlinge liegt bei etwa 6.000. Immer mehr Bürger machen sich daher Sorgen. Hier nun Antworten der Kreisverwaltung auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Wer betreibt die Notunterkunft in Bönen für den Kreis bzw. das Land?
Die Notunterkunft wird (wie die in Kamen) vom Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Unna, betrieben.
Wer übernimmt die Kosten für die Notunterkunft in Bönen?
Die Kosten für den Betrieb werden vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen.
Was passiert mit den bisherigen Nutzern der Sporthalle in Lenningsen?
Die betroffenen Sportgruppen bekommen jede denkbare Unterstützung. Gemeindesportverband, Gemeindeverwaltung und Vereinsvorstand suchen bereits gemeinsam nach Lösungen, damit der Sportbetrieb so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
Wenn ich helfen will, wo kann ich mich melden?
Helfer können sich beim Deutschen Roten Kreuz über die Internetseite www.team-westfalen.de melden.
Was wird an Spenden gebraucht | Wo kann ich Spenden abgeben?
Willkommen sind vor allem Winterbekleidung in den kleineren Kleidergrößen und intaktes Outdoor-Spielzeug wie z. B. Roller oder Fahrräder. Angenommen werden Spenden in der ebenfalls vom DRK-Kreisverband betriebenen Notunterkunft in Kamen, Dortmunder Allee 6.
Wie werden die Flüchtlinge medizinisch versorgt?
Die Flüchtlinge werden in allen Unterkünften von niedergelassenen Ärzten versorgt, zum Teil in der Einrichtung, zum Teil in der Arztpraxis. Menschen mit schweren Erkrankungen werden grundsätzlich in ein Krankenhaus gebracht und dort behandelt.
Sind kranke Flüchtlinge ein Risiko für die heimische Bevölkerung?
Nach Ansicht des Robert-Koch-Instituts (Bundesinstitut für Infektionskrankheiten | www.rki.de) gibt es derzeit keine besondere Gefährdung für die heimische Bevölkerung.
Was ist mit unbegleiteten Kindern und Jugendlichen?
Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ist die Jugendhilfe zuständig. Sie organisiert die Vormundschaft und die Unterbringung in einer Wohngruppe oder Pflegefamilie. Außerdem wird versucht festzustellen, ob die Minderjährigen Verwandte haben, bei denen sie wohnen könnten. Die Jugendhilfe kümmert sich auch um die medizinische wie therapeutische Betreuung.
Gehen Flüchtlingskinder in die Schule bzw. in Kitas?
In Notunterkünften wie z.B. der in Bönen sind die Flüchtlinge nur vorübergehend untergebracht. Deshalb gehen die Kinder und Jugendlichen hier nicht in eine Kita oder Schule. Die Schulpflicht gilt erst dann, wenn sie tatsächlich einer Stadt oder Gemeinde zugewiesen worden sind.
Wie werden Sicherheit und Ordnung gewährleistet?
Das DRK hat mit dieser Aufgabe eine externe Sicherheitsfirma beauftragt. Auch die Kreispolizeibehörde Unna hat die Notunterkunft im Blick.
Autor:Anja Jungvogel aus Unna |
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