Gelsenwasser: CETA darf Trinkwasserqualität nicht gefährden!"
„Wir blicken kritisch auf die Freihandelsabkommen der EU mit Kanada beziehungsweise mit den USA. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, dass dabei die Trinkwasserqualität und Versorgungsstruktur unbeeinflusst bleiben“, so Henning R. Deters, Vorstandsvorsitzender der Gelsenwasser AG.
„Es muss ausgeschlossen werden, dass Umweltstandards und Grenzwerte für Trinkwasser in Deutschland negativ beeinflusst werden. Es darf nicht die Möglichkeit entstehen, dass sich der Gesetzgeber überlegen muss, ob eine Umweltregelverschärfung eventuell finanzielle Ausgleichszahlungen an ausländische Investoren auslöst. Wir gehen davon aus, dass der Bundestag sich bei seiner Entscheidung dieser Problematik bewusst ist.“
Wasserversorger müssten trotz Handelsabkommenen einwandfreie Qualität des Trinkwassers weiterhin gewährleisten können.
Dafür müssen USA und die EU weiterhin Chemikalien und andere Stoffe verbieten und Zulassungen unbeeinflusst verwehren dürfen, wenn Risiken für das Wasser bestehen.
Sind die Schäden erstmal eingetreten, sei es zu spät. Schadenersatz helfe dann weder den betroffenen Menschen noch der Umwelt, so Deters.
Die Kommunen entscheiden die Organisation ihrer Wasserversorgung selbst
Die Kommunen müssen ihre Wasserversorgung weiterhin selbst organisieren können. Vom deutschen Grundgesetz wird diese Entscheidungsfreiheit als Kern der kommunalen Daseinsvorsorge geschützt.
Die Versorgungssicherheit in Deutschland sei auf internationalem Topniveau, deswegen seien die Menschen mit ihrer Trinkwasserversorgung mehr als zufrieden.
Autor:Lokalkompass Kamen/Bergkamen/Bönen aus Kamen |
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