Frei zum Abschuss: 108 Katzen "gejagt"
Da hat der Stubentiger oftmals keine Chance: Nach dem derzeit gültigen Jagdgesetz dürfen wildernde Katzen, die in einem Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 Metern vom nächsten Haus angetoffen werden, erlegt werden. Im Kreis Unna wurden im Jagdjahr 2013/2014 108 Katzen von Jägern erschossen.
In ganz NRW hat es rund 9.000 Tiere erwischt. Die meisten Abschüsse von wildernden Katzen erfolgte laut einer Statistik des NRW-Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in den Kreisen Borken (1.406) und Steinfurt (1.158). Der Kreis Unna rangiert im Regierungsbezirk Arnsberg nach dem Kreis Soest (332) und dem Hochsauerlandkreis (116) auf Platz 3 der Abschussliste.
Hoffnung für die Vierbeiner
Allerdings hatte die Landesregierung Mitte September den Enwurf für ein neues Ökologisches Jagdgesetz NRW vorgelegt. Schwerpunkte dieses neuen Gesetzes sind der stärkere Schutz des Waldes und der Wildtiere. In der Vergangenheit hatte es immer wieder starke Kritik an althergebrachten Jagdmethoden gegeben. Hierzu zählten unter anderem die Fallenjagd, der Abschuss von Katzen und Hunden, die Ausbildung von Jagdhunden an zuvor flugunfähig gemachten Enten und die übermäßige Fütterung. Der Gesetzentwurf sieht ein grundsätzliches Verbot des Abschusses von Katzen vor.
Autor:Martina Abel aus Kamen |
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