Verdi verklagt die Stadt Bergkamen
Fällt der verkaufsoffene Sonntag ins Wasser?
Am kommenden Sonntag, 13. Oktober, sollte es in Bergkamen eigentlich richtig rund gehen: Neben der Herbstkirmes ist ein verkaufsoffener Sonntag von 13 bis 18 Uhr geplant. Doch jetzt droht das Shopping-Vergnügen zu kippen.
Grund: Am 1. Oktober erreichte die Stadt Bergkamen eine Klageschrift der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi.
In Abhängigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die bislang nicht vorliegt, wird der verkaufsoffene Sonntag am 13. Oktober nun eventuell nicht stattfinden können.
Die Händler sind ratlos. Schließlich haben sie das Wochenende gut vorbereitet, zusätzliche Waren eingekauft und das Personal eingeteilt.
Was nun?
Bürgermeister Roland Schäfer zur Misere: „Die Stadt Bergkamen bedauert die Klage außerordentlich. Die verkaufsoffenen Sonntage leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Bergkamener Einzelhandels. Das kurzfristige Vorgehen ist für die Händler insbesondere im Hinblick auf die Personaleinsatzplanung schwierig.“
Sobald das Verwaltungsgericht über den Antrag entschieden hat, wird die Stadt Bergkamen den Einzelhandel informieren.
Wann sind verkaufsoffene Sonntage rechtswidrig?
Hintergrund könnte eine Klage der Gewerkschaft sein, die sie im April diesen Jahres gegen die Stadt Berlin erhoben hatte.
Weil die Stadt Berlin wegen diverser Veranstaltungen die Einzelhandelsgeschäfte sonntags öffnen wollte, klagte Verdi und bekam recht.
Dieses Urteil könnte bundesweite Folgen haben und in diesem Fall (Kirmesveranstaltung plus Ladenöffnungen) auch Bergkamen treffen. Denn Geschäfte dürfen an Sonntagen nur zu besonderen Anlässen öffnen.
Sonntagsruhe
Laut des Berliner Urteils bedarf es sachlicher Gründe für eine Ausnahme der im Grundgesetz festgeschriebenen Sonntagsruhe. Bloße wirtschaftliche Umsatzinteressen der Einzelhändler sowie ein alltägliches Shopping-Verlangen potenzieller Kunden reichten dafür nicht aus.
Das Gesetz verlange für die Festlegung einer Sonntagsöffnung im gesamten Stadtgebiet ein öffentliches Interesse.
Das aber lag nach Auffassung der Richter im Berliner Fall nicht vor (Quelle: Spiegel Online).
Ob dem hiesigen Verwaltungsgericht die Bergkamener Herbstkirmes als besonderes Ereignis für das gesamte Stadtgebiet bzw. als „öffentliches Interesse“ ausreicht, bleibt nun abzuwarten.
Der darauffolgende verkaufsoffene Sonntag in Bergkamen ist übrigens dann wieder für den 15. Dezember geplant.
Autor:Anja Jungvogel aus Unna |
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