Landgericht Dortmund weist Klage ab
Bönen: KiK muss nicht zahlen - Ansprüche verjährt!
Am heutigen Donnerstag (10. Januar) wurde am Dortmunder Landgericht im "Pakistan-Prozess" gegen das Textilunternehmen KiK ein Urteil gefällt: Die Richter entschieden, dass die Klage abgewiesen wird, da nach pakistanischer Rechtssprechung die Ansprüche als verjährt gelten.
Das Bönener Unternehmen Kik trägt für die Folgen der Brandkatastrophe im Jahre 2012 keine Verantwortung. Die vier Betroffenen des verheerenden Brandes in einer Textilfabrik werden kein Schmerzensgeld erhalten. Laut des heutigen Urteils sind die Ansprüche gegen KiK bereits verjährt.
Das war vorausgegangen:
Vor sechs Jahre ging die pakistanische Textilfabrik "Ali Enterprises" in Flammen auf. Mehr als 250 Menschen kamen an ihrem Arbeitsplatz ums Leben, da die Sicherheitsvorkehrungen beziehungsweise die Brandschutzvorgaben der Firma anscheinend mangelhaft waren.
Viele Jahre fertigten die Arbeiter der pakistanischen Fabrik in Karachi Textilwaren. Das meiste davon hatte die Firma Kik in Auftrag gegeben. Handelt es sich damit um eine Scheinselbstständigkeit der Fabrik?
Ein pakistanischer Überlebender und drei Angehörige der Opfer sind jedenfalls dieser Meinung und hatten daher Klage eingereicht. Alle forderten, dass die Bönener Texilfirma zur Verantwortung gezogen werden sollte und Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 30.000 Euro zahlen muss. Eine Klägerin, die ihren Sohn bei dem Brand verloren hatte, war extra nach Deutschland geflogen, um an der Verhandlung teilnehmen zu können. Sie und ihre Mitstreiter erhielten Prozesskostenhilfe.
Kik hatte im Übrigen unmittelbar nach dem Geschehen über sechs Millionen Dollar Entschädigung freiwillig gezahlt. Es scheint dem Unternehmen in diesem Prozess auch nicht ums Geld zu gehen, sondern generell ums Prinzip.
Autor:Anja Jungvogel aus Unna |
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