Blitzer direkt vor dem Ortsausgang erlaubt?
Eine Radarfalle rund 50 Meter vor dem 70km/h-Schild in Lünern, Fahrtrichtung Heeren. Innerhalb der Siedlung sind 30 kmh erlaubt. Unmittelbar nach der Geschwindigkeitsbegrenzung folgt die Landstraße.
Man sieht schon die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung, beschleunigt sein Fahrzeug und wird prompt geblitzt. Da liegt die Vermutung nahe, dass mit dieser Polizeiaktion nur Geld in die Verwaltungskassen gespült werden soll.
Darf die Polizei eigentlich so kurz vor dem Ortsausgang blitzen?
Darüber streiten sich die Geister – oftmals auch vor Gericht.
Grundsätzlich gelten die Erhebungen des Innenministeriums.
Danach ist es Ländersache, wie weit vor dem Ortsausgang/Eingang geblitzt werden darf.
Von 30 auf 70km/h in Null Sekunden
Es handelt sich zwar um rein verwaltungsinterne Vorgaben, allerdings können sich diese Regelungen vor dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung für den Bürger rechtsbildend auswirken. Das wird von Fall zu Fall entschieden.
Das sind die Richtlinien der Bundesländer:
• Bayern: Grundsätzlich 200 m
• Berlin: Grds. 75 m zu geschwindigkeitsverändernden Zeichen und 150 m zu Ortstafeln
• Brandenburg: 150 m
• Bremen: 150 m (innerorts und bei Ortstafeln) sonst „nicht kurz vor oder hinter" dem Zeichen
• Hamburg: Keine exakte Angabe (jedoch nicht kurz vor oder hinter der Beschränkung)
• Hessen: 100 m
• Mecklenburg-Vorpommern: 100 m sowie 250 m auf Kraftfahrtstraßen und Autobahnen
• Niedersachsen: 150 m
• Nordrhein-Westfalen: Keine Empfehlung oder Vorgabe
• Rheinland-Pfalz: 100 m
• Saarland: „nicht unmittelbar dahinter"
• Sachsen: 150 m
• Sachsen-Anhalt: 100 m
• Schleswig-Holstein: 150 m
• Thüringen: 200 m
Doch keine Regel ohne Ausnahme:
Platziert werden darf ein mobiler Blitzer außerdem, wenn eine besondere Gefahrensituation vorliegt.
Doch ist das an der Nordlünener Straße hinter dem vorletzten Haus (Hausnummer 107) der Fall?
Eure Meinung ist gefragt!
Autor:Anja Jungvogel aus Unna |
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