Bahnhofstraße 3.Teil

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Ich las gerade im HA die Begründung des Pressesprechers der Stadtverwaltung.
Der Rechtsstreit mit der Versicherung hätte solange gedauert - mag sein.

Nur frage ich mich, wenn solch eine Schadensstelle bei einem Kamener Bürger geschehen würde, sei es ein Schaden am Abwasserrohr im Bürgersteigbereich oder ähnliches, und es ginge um einen Rechtsstreit der Kostenübernahme durch eine Versicherung die sich 1 Jahr hinzieht, würde dann die Ordnungsbehörde auch ein Jahr die Absperrung tolerieren?

Zum Thema der Asphaltflickenbeseitigung folgt noch ein Bericht,

Autor:

Rolf Lepke aus Kamen

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