Zwangskastration von Katzen erwünscht?

Silke Parakenings aus Bönen ist Katzenschützerin. Auf dem Arm hält sie ein verwildertes Tier.  „ Ich habe gerade erst wieder einige junge, herrenlose Katzen aufgenommen und wäre wirklich froh, wenn es eine Kastrationspflicht geben würde, damit es nicht noch mehr werden“. Foto: Schiller
  • Silke Parakenings aus Bönen ist Katzenschützerin. Auf dem Arm hält sie ein verwildertes Tier. „ Ich habe gerade erst wieder einige junge, herrenlose Katzen aufgenommen und wäre wirklich froh, wenn es eine Kastrationspflicht geben würde, damit es nicht noch mehr werden“. Foto: Schiller
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Von Carola Schiller:

Oft sind es Tierfreunde, die kleine Kätzchen in Bönens Straßengräben finden und mit nach Hause nehmen. Viele Streuner sind verletzt, hilflos und krank. Doch wohin mit ihnen? Zuständig ist eigentlich das Kreistierheim in Unna, doch das ist fast immer überfüllt.

Wer dort mit einem Findling vor der Tür steht, wird abgewiesen. Auch beim Kamener Tierschutzverein ist man verzweifelt. Im Jahr 2011 mussten die Tierschützer 16.000 Euro Tierarztkosten aufbringen und sind längst an ihren Belastungsgrenzen angelangt. Deshalb wandte sich der Verein an die Stadt Unna und bittet nun um Einführung einer Kastrationspflicht für Katzen im Kreis Unna.

Kreistierheim Unna ist mit Katzen total überfüllt

Wohnungskatzen müssen nicht kastriert werden. Das betrifft vor allem wertvolle Rassekatzen, die möglicherweise auch zur Zucht eingesetzt werden. Eine Kastrationspflicht soll daher nur für Katzen und Kater gelten, die Freigang haben. Damit der Eingriff nachweisbar ist, muss den Tieren ein Mikrochip implantiert werden, der bei einer Überprüfung die Informationen über den Eingriff und auch über den Besitzer liefern. Die Kastration einer Katze kostet etwa 90 Euro, die eines Katers 50 Euro.
Wolfgang Rickert vom Ordnungsamt Unna hat das Anliegen des Tierschutzvereines Kamen vorliegen. Ihm ist die Problematik verwilderter Katzen auch durchaus bekannt. Wie seine Kollegin Edelgard Blümel vom Bönener Ordnungsamt sieht auch er die Probleme in der Umsetzung einer solchen Verordnung, denn eine Kastrationspflicht muss überwacht werden und das verursacht Kosten. „Eine Verordnung ist nur dann sinnvoll, wenn sie auch umgesetzt werden kann. Dazu gehören stichprobenartige Überprüfungen, bei denen der Mikro­chip freilaufender Katzen eingelesen wird“, so Wolfgang Rickert. Es stellt sich für ihn aber auch die Frage, was dann mit den nicht gekennzeichneten Katzen passieren soll. Außerdem fragt man sich in den Ordnungsämtern, was aus den Katzen wird, deren Halter die Kastration aus finanziellen Gründen nicht zahlen können? „Da droht die Gefahr, dass die Katzen ausgesetzt werden“, so die einhellige Meinung. Dennoch werden sich alle Ordnungsämter des Kreises Unna Anfang März zum Thema Kastrationspflicht zusammensetzen. Bis zu einer Entscheidung hofft man auf die Einsicht der Bürger, ihre Freigänger-Katzen nicht unkastriert aus dem Haus zu lassen.

Hintergrund:

Ausgesetzte Katzen vermehren sich unkontrolliert. So kann ein Weibchen im Jahr zweimal drei bis sechs Junge zur Welt bringen. Die weiblichen Nachkommen sind nach sechs Monaten wieder fortpflanzungsfähig. Einer Hochrechnung folgend kann eine Katze so leicht 40 Nachkommen im Jahr produzieren.

Die Tiere formieren sich zu Streunerkolonien und werden damit zur Gefahr für die öffentliche Ordnung, denn sie jagen, um zu überleben und können außerdem Krankheiten übertragen, weil sie nicht geimpft und entwurmt sind.

Autor:

Anja Jungvogel aus Unna

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