Wilderei: Jäger musste Reh von seinen Leiden erlösen
Wild-Drama im Heerener Wald: Wohl in Panik flüchtete am Sonntagvormittag ein junger Rehbock vor einem Hund, hatte aber letztendlich keine Chance. Als der Jagdaufsichtsberechtigte das schwer verletzte Wildtier am späten Abend fand, konnte er es nur noch mit Hilfe eines Gewehrschusses von seinen Leiden erlösen.
Spaziergänger Jörg Prochnow drehte am Sonntag mit seinem pensionierten Rettungshund Carlos eine Abendrunde durch den Heerener Wald, als ihm eine Frau, ebenfalls mit angeleintem Hund, entgegenkam. „Dahinten im Busch liegt ein Reh. Das scheint ungewöhnlich ruhig zu sein“, meinte die Frau und ging weiter. Carlos hingegen nahm die Fährte auf und fand das verletzte Tier am Boden liegend. Es versuchte aufzustehen, knickte mit den Hinterläufen aber sofort ein.
„Ich habe dann die Leitstelle des Kreises Unna angerufen“, erklärt Jörg Prochnow. Auf den Jagdaufsichtsberechtigten musste der Spaziergänger keine 15 Minuten warten. Dieser sagte ihm, dass er heute Mittag diesbezüglich schon einmal angerufen worden sei. Zunächst konnte das verletzte Tier allerdings nicht gefunden werden. Den ganzen Tag also könnte es bereits durch den Heerener Wald geirrt sein.
Als sich der Jäger die Verletzungen des kleinen Rehbockes ansah, sagte er: „Da muss ein Hund gewildert haben. Die Hinterläufe sind komplett zerfetzt. Ich kann das Tier nur noch von seinen Schmerzen erlösen.“
Nach einem gezielten Schuss ins Herz, war das Wildtier sofort tot. „Es ist tragisch, das mit ansehen zu müssen“, erklärt Jörg Prochnow und kann Hundehalter nicht verstehen, die ihre Vierbeiner ohne Leine durch den Wald laufen lassen.
Revierförster Matthias Müller vom Forstamt Gelsenkirchen appelliert zudem an alle Hundehalter, denn zur Zeit ist Setzzeit. "Da werden die Rehkitze geboren und liegen völlig schutzlos im hohen Gras."
Halter sind verantwortlich für ihre Hunde:
Nach Definition des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen gelten Hunde als wildernd, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen - und das hat Konsequenzen. Jäger dürfen solche Hunde als letzte Möglichkeit schießen, in anderen Fällen droht den Besitzern ein Bußgeld oder im Wiederholungsfall unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe. Der Hundehalter ist dem Jagdpächter gegenüber zudem zu Schadenersatz verpflichtet, diese Summen liegen schnell im vierstelligen Bereich.
Autor:Anja Jungvogel aus Unna |
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