Grünabfälle im Wald
Regionalforstamtes Ruhrgebiet warnt vor Ordnungswidrigkeit

Viele Gartenbesitzer wissen nicht, dass das Entsorgen von Grünem im Wald verboten ist. Archiv-Foto: Pixabay
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  • hochgeladen von Carolin Plachetka

Mit dem Frühjahr beginnt für viele Menschen die Gartensaison, und Grünabfälle, wie Rasen-, Blumen- und Staudenschnitt, fallen regelmäßig und häufig an. Viele Gartenbesitzer haben für diese Abfälle einen eigenen Komposthaufen oder eine Biotonne. Andere fahren ihre Abfälle zu einer örtlichen Kompostanlage oder zu einem Recyclinghof mit einer Annahmestelle für Grünschnitt. Aber leider finden Grünabfälle verbotener Weise auch ihren Weg in die nächstgelegenen Wälder. Jedoch gehören Grünabfälle nicht in den Wald.

Kreis Unna. Mit den Pflanzenresten gelangen nämlich Samen, Wurzeln oder Knollen in den Wald, die dort unerwünscht sind und den Lebensgemeinschaften schaden. Die im Wald heimischen Pflanzenarten werden verdrängt und die Lebensgrundlagen der an den Wald angepassten Tierarten verändert. Dazu reicht selbst eine geringe Anzahl lebensfähiger Pflanzenteile, die dann mit der Zeit für eine weitere Ausbreitung sorgen können.
Die in den Wald zusätzlich eingetragene Biomasse enthält zudem reichlich Nährstoffe, die den Waldboden verändern und auch Wirkungen auf das Grundwasser entfalten.
Ist im Wald erst einmal ein Ort mit Grünabfällen entstanden, nutzen Nachahmende das. Oft bleibt es dann nicht bei Grünabfall, sondern in der Folge wird auch Hausmüll entsorgt. So gelangen dann Plastik und belastete Stoffe in den Wald und vergrößern den Schaden.
Das Beseitigen von Abfällen jeder Art, eben auch Grünabfall, ist im Wald forstgesetzlich verboten. Es wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt und kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Die Kosten für die Beseitigung illegaler Abfälle tragen das Land NRW und die Kommunen, letztendlich also der Steuerzahler.
Grünabfälle gehören auf den eigenen Komposthaufen, in die eigene Biotonne oder müssen bei der örtlichen Annahmestelle für Grünschnitt entsorgt werden. Wenn aktuell die Annahmestellen geschlossen haben, sollten Pflanzenabfälle auf dem eigenen Grundstück zwischengelagert und später ordnungsgemäß entsorgt werden.

Autor:

Carolin Plachetka aus Bochum

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