Mein Freund der Baum? - Änderung des Baumschutzes in Kamen
Das Gesetz aus dem Jahr 2001 zum Schutz von Bäumen in Kamen ist derzeit in der Diskussion. Seit ein paar Tagen ist ein Entwurf zur Änderung der Baumschutzsatzung in der Stadtverwaltung unterwegs.
Die Änderungsvorschläge der Politiker stehen zur Diskussion. Und das ist gewollt. Die Stadt ruft auf der Internetseite www.stadtplanung-kamen.de (Menupunkt „Aktuelle Beteiligungen“) die Bürger Kamens auf, ihre Meinung zur Änderung des Baumschutzes über ein Interformular bis zum Montag, 25. Januar 2016 , zu äußern. Am Donnerstag, 18. Februar 2016, tagt dann der Kamener Umwelt- und Klimaschutzausschuss erneut in der Sache.
Bei den geplanten Änderungen ist besonders die Herausnahme von Pappeln und Weiden aus dem Baumschutz in der Diskussion (siehe Leserbrief in der kommenden Stadtspiegel-Ausgabe vom Mittwoch, 23. Dezember 2015, respektive in der Ausgabe vom Montag, 28. Dezember 2015). Des Weiteren sollen nur Bäume ab 80 Zentimeter Stammumfang bei Laubbäumen und ab 120 Zentimeter bei Nadelbäumen unter den Schutz fallen. Im noch aktuellen Gesetz sind auch Bäume mit weniger Stammumfang gesetzlich geschützt.
Bürger und Politiker Kamens müssen sich entscheiden: Geldsparen oder Naturschutz
Die Stadt begründet die geplante Gesetzesänderung mit Vorteilen für den Bürger, wie bürokratische Vorteile, sowie mit Einsparungen für Bürger und Verwaltung. Die Stadt betont, dass bei der Zielsetzung der Erhaltung des Baumbestandes und der Natur und Stadtbiotope und des entsprechenden Klimas geblieben werden soll. Von dem Gesetz bleiben Bäumen aus Waldgebieten ausgenommen, die einem eigenen juristischen Schutz unterliegen. Die im Baumschutzgesetz aufgeführten Bäume genießen besonderen Schutz vor Entfernung und Zerstörung von Privatpersonen und Kommune. Das heißt im Umkehrschluss auch, dass ungeschütze Bäumeeinfacher zu fällen und zu entfernen sind.
Autor:Steffen Korthals aus Kamen |
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