Gute (ökologische) Vorsätze zum Jahreswechsel
Wer kennt es nicht: Spätestens zu Silvester gibt es jedes Jahr viele gute Absichten. Einige Vorsätze, die sich kinderleicht umsetzen und damit gut einhalten lassen, hat der Kreis Unna als Untere Wasserbehörde zusammengestellt: Warum nicht auch zum Jahreswechsel an die Umwelt denken?
Es sind oft Unachtsamkeiten, die im Haushalts-Stress ganz nebenbei passieren, der Umwelt aber Schaden zufügen können: Das Bratfett landet im Spülbecken, das Waschmittel wird nicht dosiert, sondern nach Augenmaß in die Spülkammer der Waschmaschine gefüllt. Es geht auch anders: „Wer hier aufmerksam handelt, leistet einen wichtigen Beitrag für sauberes Trinkwasser“, unterstreicht Jürgen Werner, der zuständige Sachgebietsleiter Wasser und Boden beim Kreis Unna und gibt Tipps, die nicht nur zu Silvester, sondern ganzjährig Gültigkeit besitzen:
Putzwasser
Putzabwässer, die z.B. bei der Treppenhausreinigung anfallen, dürfen nicht in Hof- oder Straßengullys geschüttet werden, die an die Regenwasserkanalisation angeschlossen sind. Über die Regenwasserkanäle gelangt dieses Schmutzwasser ungeklärt in unsere Gewässer. Deshalb sollte der Putzeimer immer im Waschbecken oder in der Toilette ausgeleert werden.
Reinigungs- und Putzmittel
sollten sparsam verwendet werden. Die in den Mitteln enthaltenen chemischen Substanzen werden in Kläranlagen oft nur unzureichend abgebaut und gelangen so lediglich verdünnt in unsere Gewässer, die also trotzdem belastet werden. Besonders gewässerschädlich sind aggressive Rohrreinigungsmittel. Deshalb sollten mechanische Abflussreiniger wie die altbekannte Saugglocke oder die Reinigungsspirale verwendet werden.
Waschmittel
enthalten verschiedene Substanzen, die in Kläranlagen nur teilweise abgebaut werden können. Sie sollten deshalb sparsam verwendet werden. Die Waschmittelmenge richtet sich nach der Wasserhärte. Der Härtegrad kann bei den Stadtwerken vor Ort erfragt werden.
Spülmaschinen
sollten nur gut gefüllt betrieben werden – das spart nicht nur Wasser, sondern schont auch den Geldbeutel.
Öle und Fette,
die beim Braten und Frittieren anfallen, gehören nicht in Waschbecken oder Toilette, denn sie verkleben die Rohrleitungen. Haushaltsreste an Brat- und Frittierölen gehören gut verpackt (Kunststoffbehälter, reißfeste Tüten) in den Hausmüll.
Feste Abfälle
wie Lebensmittelreste, Zigarren- und Zigarettenreste, Windeln, Binden, Tampons, Ohrenstäbchen, leere Verpackungen etc. gehören in die Mülltonne! Sie können nicht nur die Rohre verstopfen, sondern müssen auch mit großem Aufwand bei der Abwasserreinigung wieder herausgeholt werden.
Autowäsche
Bei jeder Autowäsche tropft öl- und reinigungsmittelhaltiges Schmutzwasser herunter. Daher Hände weg von der Selbstwäsche auf dem Hof oder auf der Straße! Letzteres ist in vielen Städten und Gemeinden ohnehin verboten. Moderne Waschanlagen senken den Wasserverbrauch, sie führen das Waschwasser in einem Kreislauf und reinigen das abfließende öl- und reinigungshaltige Abwasser.
Altöl
aus dem Kraftfahrzeugbereich darf nicht in das Abwasser gelangen, da es in Kläranlagen nicht abgebaut werden kann. Es gelangt lediglich verdünnt in die Gewässer.
Farbreste, Lösungsmittel, Pinselreiniger
sind Sonderabfälle und gehören auf keinen Fall ins Abwasser. Sie können die Mikroorganismen in der Kläranlage nachhaltig schädigen. Viele derartige Stoffe werden in Kläranlagen nicht abgebaut und gelangen lediglich verdünnt in unsere Gewässer.
Pflanzenschutzmittel
sind Gifte. Auf sie sollte möglichst ganz verzichtet werden. Auf keinen Fall darf die Spritzbrühe in den Ausguss geschüttet werden, da die biologische Funktion der Kläranlagen empfindlich gestört werden könnte.
Autor:Martina Abel aus Kamen |
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