3G-Regel im Kreis Unna
Zutritt ins Kreishaus nur mit Nachweis
Kreis Unna. Mit der Coronaschutzverordnung ist die 3G-Regel ausgeweitet worden. Auch die Kreisverwaltung schließt sich jetzt der 3G-Regel an: Ab Mittwoch, 1. Dezember, ist der Zutritt der Dienstgebäude nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet. Der Nachweis wird unmittelbar bei Zugang der Dienststelle kontrolliert.
Schnelltest und PCR-Test
Dabei darf ein negativer Schnelltest einer zertifizierten Teststelle nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Für die Beschäftigten der Kreisverwaltung gilt die 3G-Regelung bereits aufgrund der landesweit gültigen Vorgabe am Arbeitsplatz.
"Die aktuelle Entwicklung lässt keinen anderen Schluss zu", so Landrat Mario Löhr. "Für uns steht die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter und auch der Bürger an erster Stelle. Wir bitten alle Besucher, die Nachweise schon am Eingang bereit zu halten, um die reibungslose Kontrolle zu gewährleisten."
2G im Museum
Für kulturelle Angebote und damit auch für den Besuch des Museums Haus Opherdicke gilt landesweit die 2G-Regel. Weitere Regelungen für Besuche in den Dienststellen, die wegen der Corona-Lage ohnehin gelten, sind die bekannten Abstands- und Hygieneregeln, Terminbuchung und telefonische Kontaktaufnahme vorab sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Besuch.
Ansprechpartner der Kreisverwaltung sind unter =employee_list zu finden.
Autor:Lara Ostfeld aus Menden (Sauerland) |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.