Sicherer Friseurbesuch
Zusätzliche Regeln fürs Haareschneiden mit Notbremse
Seit Samstag, 24. April, gilt die so genannte Bundes-Notbremse auch in großen Teilen Nordrhein-Westfalens: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt die Inzidenz von 100, greifen bundeseinheitliche Maßnahmen, die das Infektionsgeschehen eindämmen sollen. Das betrifft auch den Friseurbesuch. Die Verbraucherzentrale NRW klärt auf, welche Bestimmungen beachtet werden müssen.
Vor dem Besuch:
- Bin ich gesund? Wer gerade eine Infektion der Atemwege oder Fieber hat, sollte den Friseurbesuch sicherheitshalber aufschieben.
- Termin vereinbaren: Der Zutritt des Salons sollte nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden. Auch bei „Walk-in“-Friseurstudios empfiehlt es sich, vorab eine feste Zeit auszumachen.
- Testpflicht: Für den Friseurbesuch in Kreisen mit Bundes-Notbremse müssen Kund:innen ab sofort einen Corona-Negativtest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Frei verkäufliche Selbsttests, die nicht in einer Teststelle durchgeführt werden, werden nicht anerkannt.
Während des Besuchs:
- Alleine kommen: Begleitpersonen sollten – wenn möglich – draußen warten. Ausgenommen sind Personen, die zur Betreuung, Aufsicht oder zur Hilfestellung unbedingt mitkommen müssen.
- Hygiene: Kund:innen sollten die Möglichkeit haben, sich nach dem Betreten des Salons die Hände waschen oder desinfizieren zu können. Es gilt die Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern. Außerdem sollten die Arbeitsmaterialien regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
- Maskenschutz: Sowohl Personal als auch Kund:innen müssen während des Friseurbesuchs medizinische oder FFP2-Masken tragen. In Regionen mit Bundes-Notbremse gibt es diese Wahlfreiheit nicht. Hier ist das Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbarer Masken wie KN95/N95 Pflicht.
- Dokumentation der Daten: Friseursalons sind durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) verpflichtet, eine Liste mit Kontaktdaten ihrer Kund:innen zu führen, damit bei einem Krankheitsausbruch die Infektionsketten lückenlos nachverfolgt und die Betroffenen schnell informiert werden können. Wer dies verweigert, kann nicht bedient werden.
- Obligatorische Haarwäsche: Zu Beginn jeder Friseurbehandlung müssen die Haare gewaschen werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Viren auf den Haaren befinden. Dies gilt auch vor einer Haarfärbung.
Nach dem Besuch:
- Was ist beim Bezahlen zu beachten? Empfohlen wird ein Schutzschild zwischen Kasse und Kundschaft, wie er schon vielerorts in Supermärkten verwendet wird. Bezahlt wird am besten bargeldlos.
- Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen: Falls den Kund:innen auffällt, dass eine vorbeugende Hygienemaßnahme nicht umgesetzt wird, sollten sie die Saloninhaber:in freundlich auf die Problematik aufmerksam machen. Führt dies nicht zum Erfolg, können Kund:innen sich an das Ordnungsamt oder die BWG wenden.
Weiterführende Infos und Links
- Informationen und rechtliche Hilfestellungen zu akuten Verbraucherfragen gibt es auch in der Beratungsstelle Kamen der Verbraucherzentrale NRW – zur Zeit nur telefonisch unter 02307/4380101 oder per E-Mail: kamen@verbraucherzentrale.nrw.
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks
Autor:Lokalkompass Kamen/Bergkamen/Bönen aus Kamen |
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