Stadt Kamen bittet um vorherige Terminabsprache
Im Rathaus weiterhin 3G-Regel

Im Kamener Rathaus gilt weiterhin die 3G-Regel. Archiv-Foto: Lepke

Kamen. Für den Zutritt zum Rathaus gilt weiterhin die 3G-Regel. Mitarbeiter und Besucher müssen demnach entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Darüber hinaus bittet die Verwaltung für den Behördengang um eine vorherige Terminvereinbarung. „Wir haben uns zu diesem Schritt aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen mit dem Corona-Virus entschieden“, begründet Bürgermeisterin Elke Kappen die Entscheidung.

Durch die Ukraine-Krise sind alle Bereiche der Verwaltung in besonderem Maße gefordert. Mit den Maßnahmen soll vermieden werden, dass es zu personellen Engpässen kommen könnte. Darüber hinaus gilt im Rathaus weiterhin die Maskenpflicht.

Halten Sie Ihren Nachweis bereit

Der Nachweis wird am Eingang kontrolliert. Dabei darf ein zertifizierter Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Übersicht über die Teststellen in Kamen gibt der Kreis Unna im Internet unter www.kreis-unna.de.

Terminabsprachen können über die Durchwahl der zuständigen Sachbearbeitung, per Fax oder Mail an die einzelnen Bereiche oder unter Tel. 02307/148-0 erfolgen. Für eine Terminvereinbarung im Bürgerbüro wird um die Benutzung der digitalen Terminvergabe auf der Homepage unter www.stadt-kamen.de gebeten. In dringenden Fällen kann auch ohne Termin ein Besuch im Rathaus erfolgen.

Autor:

Lara Ostfeld aus Menden (Sauerland)

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