Wiedereinführung 3G-Regel in Bädern und Sauna
Das Verwöhnprogramm kann starten

Schwimmbäder und Saunas sind ab dem 4. März wieder für jeden zugänglich, egal ob geimpft oder ungeimpft.
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  • hochgeladen von Anja Jungvogel

Gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung NRW wird der Eintritt in die GSW Bäder und Sauna ab Freitag, 4. März, wieder mithilfe der 3G-Vorschrift geregelt. Der Zutritt ist für vollständig immunisierte oder getestete (maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder maximal 48 Stunden alter PCR-Test) Personen möglich.

Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren gelten keinerlei Zugangsbeschränkungen mehr.

Eine Maskenpflicht gilt im Innenbereich bis zur Umkleidekabine. Es wird weiterhin empfohlen, auf Abstand und Hygiene zu achten.

Weitere Informationen gibt es unter www.gsw-freizeit.de.

Autor:

Lina Widad Chaker aus Dortmund

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