Jäger im Kreis Unna streiken gegen neues Jagdgesetz
Am Mittwoch, 18. Februar, wollen die Jäger aus dem Kreis Unna in Schwerte gegen die Neuerungen im Landesjagdgesetz demonstrieren. Das Motto lautet: „Für Land und Leute: Schluss mit den Verboten!“
Die Hauptkritikpunkte aus Sicht der Jäger:
1. Der geplante Eingriff in den Katalog der jagdbaren Arten ist ein maßloser und verfassungswidriger Angriff auf die Eigentums- und Handlungsfreiheit. Er missachtet die Hegeleistungen der Jäger für mehr Artenvielfalt und gibt dem Wild weniger statt mehr Schutz.
2. Die geplante Einführung von jährlichen Schießnachweisen und die geplante Verpflichtung auf bleifreie Büchsengeschosse greifen die Regelungskompetenz des Bundes an.
3. Das geplante Verbot der Baujagd belastet die ohnehin gefährdeten Arten weiter, gerade in Niederwildgebieten wie dem Münsterland oder dem Niederrhein.
4. Die vorgesehenen Einschränkungen bei der Fangjagd stehen im krassen Widerspruch zu der vom Land NRW angestrebten Biodiversitätsstrategie. Auch sie belasten seltene Bodenbrüterarten weiter.
5. Das generelle Tötungsverbot für wildernde Katzen, ohne dass gleichzeitig mildere Alternativen eingeführt werden, verhindert Wildtier- und Artenschutz.
6. Das geplante Verbot der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd führt zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft, setzt Tierarten und Bodenbrüter immer größerem Druck von Fressfeinden aus und ist völlig praxisfern.
7. Die geplanten Eingriffe bei der Jagd in Schutzgebieten gefährden 20 Prozent der heutigen Jagdfläche in Nordrhein-Westfalen.
8. Das geplante Fütterungsverbot von Schwarzwild auch in Notzeiten lässt diese Wildart in der Not verhungern und ist damit absolut tierschutzwidrig.
9. Die Einschnitte bei der Jagdhundeausbildung bedeuten nicht mehr, sondern weniger Tierschutz.
10. Die geplante Gleichsetzung von Kleinstvereinen ist eine skandalöse Bevorzugung von Minderheiten und eine gesetzlich verordnete Entmachtung des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen als größter Interessenvertretung.
11. Die Möglichkeit des örtlichen Verbotes von Kirrungen bezweckt letztendlich ein totales Kirrverbot.
12. Die geplante Änderung des Landesforstgesetzes beabsichtigt ein Verbot der Anwendung von Wildkameras an Kirrungen und ein erleichtertes Zutrittsrecht für Unbefugte.
13. Die angestrebte Wiedereinführung der Jagdsteuer ist kategorisch abzulehnen.
Autor:Anja Jungvogel aus Unna |
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