In Gladbeck müssen Osterfeuer angemeldet werden!
Bis zum Osterfest sind es zwar noch einige Tage, doch macht die Stadt Gladbeck bereits jetzt darauf aufmerksam, dass beim Abbrennen eines Osterfeuers auch in diesem Jahr wieder die geltenden Gesetze und Vorgaben einzuhalten sind.
So müssen Feuer dieser Art der Brauchtumspflege dienen, für jeden Interessenten zugänglich sein und vor allen Dingen vorher beim „Amt für öffentliche Ordnung“ angemeldet werden.
Der Gesetzgeber hat den Begriff „Brauchtumsfeuer“, um ein solches handelt es sich beim Osterfeuer, ganz klar definiert. Gemeint sind demnach Feuer, die von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereinen ausgerichtet werden und eben im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sein.
Gesetzlich verbindliche Vorgaben
Verbrannt werden dürfen auf jeden Fall nur geeignete, trockene sowie pflanzliche Rückstände. Hierzu gehören unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt. Anderes Material hat in einem Osterfeuer nichts zu suchen. Und abgebrannt werden dürfen Osterfeuern nur am Ostersamstag, -sonntag sowie -montag.
Das zur Anmeldung eines Osterfeuer erforderliche Forumlar kann im Internet unter www.gladbeck.de unter dem Suchbegriff „Brauchtumsfeuer“ heruntergeladen und natürlich auch ausgedruckt werden. Dort gibt es auch Zusatzinformationen.
Anmeldeformulare sind aber auch im „Amt für öffentliche Ordnung“ (Zimmer 52 im Neuen Rathaus, Willy-BrandtPlatz) sowie in der „Gladbeck Information“ (Zimmer 19 im Alten Rathaus, Willy-Brandt-Platz) erhältlich.
Autor:Uwe Rath aus Gladbeck |
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