Mindestlohn: DGB setzt auf Arbeitnehmer-Aufklärung

Auch in der Gladbecker Fußgängerzone verteilten DGB-Funktiönäre Info-Material an die Passaten.
  • Auch in der Gladbecker Fußgängerzone verteilten DGB-Funktiönäre Info-Material an die Passaten.
  • hochgeladen von Uwe Rath

Seit dem 1. Januar 2015 gilt bundesweit für Arbeitnehmer in der Regel ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Aber der „Deutsche Gewerkschaftsbund“ (DGB) „traut dem Braten“ nicht so recht, setzt deshalb verstärkt auf Aufklärung.

„Mindestlohn - Dran bleiben“ lautete daher auch das Motto der Info-Aktion, in deren Verlauf am Dienstag auch in der Gladbecker Fußgängerzone DGB-Funktionäre Informationsmaterial an Passanten verteilten.

Unsicherheit bei vielen Arbeitnehmern

„Bei vielen Arbeitnehmern herrscht Unsicherheit darüber, ob auch für sie der gesetzliche Mindestlohn Gültigkeit besitzt,“ erläutert der Gladbecker DGB-Vorsitzende Ingo Wesselborg. Auf der einen Seite seien es die doch zahlreich vorkommenden Ausnahmen die zu dieser Verunsicherung führen würden und auf der anderen Seite gebe es sehr wohl Arbeitgeber, die auf der Suche nach Wegen seien, um den Mindestlohn nicht zahlen zu müssen, berichtet Wesselborg.

Dementsprechend zeigten sich auch viele Fußgänger in der Gladbecker City sehr interessiert an dem achtseitigen Info-Heft, das kurz und leicht verständlich Antworten auf die zwölf wichtigsten Fragen rund um das Thema „Mindestlohn“ gibt.

Zudem hat der DGB für Gewerkschaftsmitglieder bis zum 31. März die Info-Hotline 0391/4088003 (Festnetztarift) geschaltet. Infos gibt es auch unter

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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