Rente mit 63 ist durch

- Der Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes (SPD).
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Heute hat der Bundestag das Rentenpaket abschließend beraten und mit großer Mehrheit beschlossen. Der Bottroper Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes (SPD) zeigte sich zufrieden mit dem gefundenen Kompromiss: „Wir beschließen Verbesserungen für langjährig Versicherte, für Mütter und für Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Wir zeigen damit mehr Respekt für Lebens- und Arbeitsleistungen“, sagte Gerdes im Rahmen der Plenardebatte.
Das Rentenpaket enthält nicht nur die abschlagsfreie Rente nach 45 Beschäftigungsjahren. Es wird zudem die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern besser anerkannt, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Darüber hinaus könnten alle Versicherten davon profitieren, dass die Erwerbsminderungsrente verbessert wird und künftig mehr Geld für Reha-Leistungen zur Verfügung steht.
Strittig war in den vergangenen Wochen die Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit. "Insbesondere die SPD hat sich dafür eingesetzt, kurze Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie für die Beitragsjahre anzurechnen," so Michael Gerdes. Für den Bundestagsabgeordneten führte an dieser Regelung kein Weg vorbei: „Die moderne Arbeitswelt erfordert gerade auch von vielen jungen Menschen immer häufiger Jobwechsel. Wir haben durchgesetzt, dass die Bezugszeiten von Arbeitslosengeld I prinzipiell unbegrenzt angerechnet werden“, fasste der SPD-Politiker zusammen.
Um zu verhindern, dass ältere Beschäftigte gezielt vor Renteneintritt entlassen werden, wurde eine Regel gefunden, die zugleich auch Arbeitnehmerinteressen schützen soll: Zeiten der Arbeitslosigkeit werden in den letzten zwei Jahren vor Renteneintritt nicht bei den 45 Beschäftigungsjahren berücksichtigt. Um unnötige Härten zu vermeiden, werden sie jedoch angerechnet, wenn die Arbeitslosigkeit durch Insolvenz oder durch vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht wurde.
Details zum Rentenpaket gibt es unter www.rentenpaket.de. Die Plenarrede von Michael Gerdes kann unter www.michaelgerdes-mdb.de abgerufen werden.
Community:Christian Gensheimer aus Essen-Nord |
Wenn Frau Nahles bei der Rente mit 63 von Gerechtigkeit spricht, dann liegt sie und die SPD aber voll daneben. Es ist schon traurig, dass bei solch einer wichtigen Abstimmung 47 Politiker erst gar nicht teilgenommen haben. Mit diesen 47 Stimmen, 60 Enthaltungen und 64 Gegenstimmen haben insgesamt 27% der Bundestagsabgeordneten diese Rentenreform nicht zugestimmt. Der CDU Wirtschaftsflügel hat es also doch noch geschafft der SPD einen weiteren Kompromiss abzujagen. Na ja, es will eben kein SPD Abgeordneter die GROKO gefährden, man könnte ja sonst seinen Job verlieren. Zum Inhaltlichen frag ich mich schon, warum hier bei den Jahrgängen 51-52 überhaupt keine Gleichbehandlung stattfindet. Sonderausnahmen will man bei einer Insolvenz oder bei einer Firmenschließung vornehmen, wenn ein 61 Jähriger unverschuldet in anschließender Arbeitslosigkeit geht. Aber warum wird ein 63 Jähriger der die Voraussetzungen mit den 45 Versicherungsjahren erfüllt hat und zum Beispiel 1 Monat vor der Verabschiedung des Gesetzes in die Rente ging, Rentenabzüge zugemutet?
Wie müssen sich alle die Beschäftigten fühlen, die einen Altersteilzeitvertrag bis zum 63 Lebensjahr abgeschlossen haben und ebenfalls die Voraussetzungen erfüllen, Rentenabzüge hinnehmen müssen, weil sie ebenfalls 1 Monat vor der Verabschiedung des Gesetzes schon in Rente sind.
Was passiert denn mit den älteren Beschäftigten, ( 61 Jahre ) die zum Beispiel durch notwendige Strucktuierungsmaßnahmen in ihrer Firma und über einen ausgehandelten Sozialplan die letzten zwei Jahre in die Arbeitslosigkeit schlittern?
Auch diese würden dann leer ausgehen. Ich glaube schon, dass bald einige Klagen getätigt werden, um hier die Gerechtigkeit einzufordern, die dringend notwendig ist.