FDP im Bundestag warnte vor höheren Kabel-TV-Kosten für Mieter

Bereits im Januar 2021 berichtete die WAZ über einen Antrag der FDP im Bundestag für den Erhalt des "Nebenkostenprivilegs", also an der Umlagefähigkeit der Kabelkosten für Mieter festzuhalten.

Wenn der Kabelanschluss Teil der Nebenkosten bleibt, kann der Staat auch weiterhin für Bezieher von Hartz IV und anderer Transferleistungen die Gebühren übernehmen. Der FDP-Antrag hatte auch den Erhalt des „Nebenkostenprivilegs” an eine Verpflichtung des Vermieters geknüpft, seine Häuser an das Glasfasernetz anzuschließen.

In der Bundestagsdebatte im Januar bezeichnete der FDP-Abgeordnete Houben Wirtschaftsminister Altmaiers (CDU) Vorstoß als „Bonbon für Deutsche Post und Deutsche Telekom, die massiv Lobbying geleistet haben”. Er warnte davor, durch die Abschaffung günstiger Sammelverträge diese „Staatsmonopolisten” zu unterstützen.

Autor:

Heinz-Josef Thiel aus Gladbeck

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