Kein Mensch ist verpflichtet eine Vollmacht oder eine Patientenverfügung zu errichten. Bei Bedarf bestellt das Betreuungsgericht dann einen Betreuer. Wer allerdings sicher gehen will, daß seine Wünsche berücksichtigt werden, wenn er einmal nicht mehr selbst bestimmen kann, welche Angelegenheiten für ihn besorgt oder welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen, der sollte entsprechende - auf seine Situation abgestimmte - Vorsorge treffen.
Zu diesem Thema bietet der Betreuerverein Wesel (BVW) am Mittwoch, 20. Oktober, 18 Uhr, in der Senioren-Begegnungsstätte, Pastor-Janßen-Str. 7 in Wesel eine Veranstaltung an. Die Referentin, Annette Widler, Rechtsanwältin und Berufsbetreuerin, stellv. Vorsitzende des BVW, wird den Vortrag mit zahlreichen Praxisbeispielen ergänzen.
Es wird ein Kostenbeitrag von 2 Euro pro Teilnehmer erhoben. Eingeladen sind alle Interessierten.
Autor:Neithard Kuhrke aus Wesel |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.