Ein neuer Weg zur Patientenverfügung soll die Autonomie am Lebensende besser sichern als die gängige Praxis. Welche rechtlichen, gesellschaftlichen und ethischen Fragen ergeben sich?
Patientenverfügungen kommen im klinischen Alltag oft nicht zum Tragen mit dem Argument, dass sie für die konkrete Situation nicht zutreffend sind. Das Konzept des Advance Care planning, bisher vor allem im angloamerikanischen Raum etabliert, gilt als konsequente Weiterentwicklung und stellt die patientenorientierte Behandlung in den Mittelpunkt des Denkens und Handels im Gesundheitswesen. Es beschreibt einen qualifizierten Gesprächsprozess im Vorfeld einer Verfügung. Dadurch sollen die Strukturen unseres Gesundheitswesens so verändert werden, dass eine gründlich überlegte und aussagekräftige Vorausplanung des Patienten möglich wird und zuverlässig Beachtung findet. Menschen sollen so in die Lage versetzt werden, autonome Entscheidungen zu treffen. Wie genau soll das Konzept in Deutschland durchgeführt werden? Inwiefern bietet es Rechtssicherheit für Patienten, Ärzte und Pflegende? Muss sich in Zukunft jeder mit der Frage des Sterbens beschäftigen oder gibt es weiterhin ein Recht auf Nichtwollen? Erhöht sich der soziale Druck, in das Sterben einzuwilligen? Findet neben der Autonomie auch der Gedanke der Fürsorge genügend Berücksichtigung? Inwiefern korrespondiert die soziale Situation auch mit der Einwilligung ins Sterben oder entstehen neue soziale Ungleichheiten? Korrespondiert die christliche Idee der Heiligkeit des Lebens mit dem neuen Konzept oder wo steht sie ihm entgegen?
Informationen und Ammeldung: www.die-wolfsburg.de/tagungen/18016
Autor:Ludger Klingeberg aus Mülheim an der Ruhr |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.