„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ – so steht es seit 2000 im Paragraph 1631 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser beschränkt sich dabei nicht auf Eltern, sondern schließt jegliche Personen ein, die das Kind pflegen, erziehen und beaufsichtigen. Damit legt das Gesetz fest, dass eine gewaltfreie Erziehung auch im institutionellen Rahmen gewährleistet werden muss.
Mit einem Infostand - und Kinderschminken- macht der Kinderschutzbund Düsseldorf auf dieses Kinderrecht aufmerksam am:
Samstag, 30.4.2016, 12 bis 17 Uhr am Café Südpark am Streichel-Zoo
Autor:Bettina Erlbruch aus Düsseldorf |
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