Zwangsüberwachung privater Abwasserrohre auch vom Bund rechtlich in Frage gestellt
„Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat das von der Fraktion der LINKEN in Auftrag gegebene Gutachten des Parlamentarische Beratungs- und Gutachterdienst des Landtags von Nordrhein-Westfalen über die Dichtheitsprüfung bestätigt“, erklärte heute Hamide Akbayir, die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion der LINKEN im aufgelösten Landtag von NRW war.
„Der Bund bezeichnet unser NRW-Gutachten als plausibel und nachvollziehbar, und deshalb verzichtet der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages auf ein eigenes Gutachten“, fuhr Hamide Akbayir fort, die auf Platz 11 der Landesreserveliste der LINKEN erneut für den Landtag kandidiert. „Das ist eine glänzende Bestätigung unserer Position. Wir haben die zwangsweise Dichtheitsprüfung schon im Landtag abgelehnt.“
Hamide Akbayir fordert eine neue Regelung, denn „der § 61a Landeswassergesetz ist verfassungswidrig und daher nichtig. Die teuren Zwangsüberprüfungen von Rohrleitungen bei privaten Hausbesitzern sind damit rechtswidrig. Wir bleiben bei unserer Position – auch im neuen Landtag!“
Autor:Uwe Gellrich aus Recklinghausen |
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