Experten aus dem Justizministerium informieren telefonisch über Vollmachten.
Ehemann und Vater von 2 Kindern, 38 Jahre, Motorradunfall, Wachkoma - der Fall, den sich die Ehefrau nicht vorstellen kann. Jetzt muss viel geregelt werden. Aber sie darf nicht! Die rechtlichen Angelegenheiten ihres Ehemannes darf sie nur regeln, wenn ihr Mann ihr eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Warum eine solche Vollmacht so wichtig ist und wie man diese ganz einfach erstellt, erfahren Sie am: Donnerstag, den 3. Mai, Experten aus der Justiz. In der Zeit von 15 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer).
Autor:Neithard Kuhrke aus Wesel |
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